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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVA/2019/0478

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheberg hat in ihrer Sitzung am 29.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Hofstelle Hof Hörn“ der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, für das Gebiet zwischen der Straße „Bertolt-Brecht-Weg“ und der Straße „Langenrade“, südlich der Straße „Matthias-Claudius-Ring“ und nördlich der Straße „Am Hörn“ gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 1,47 Hektar.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine städtebaulich sinnvolle, wohnbauliche Ergänzung des Siedlungsquartiers der ehemaligen Hofstelle Hof Hörn durch eine aufgelockerte Bebauung.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 24 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheberg am 04.07.2019 eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen.

 

Das mit der Erstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro B2K und dn Ingenieure GmbH schlägt vor, den Bebauungsplan im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich Bebauungspläne der Innenentwicklung. Durch den Bezug auf die Innenentwicklung ist ein solcher Bebauungsplan auf die geschlossene Ortslage beschränkt. Dieses trifft für den Bebauungsplan Nr. 24 zu.

Das beschleunigte Verfahren ist u.a. ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder gegen die FFH-Richtlinie oder die Vogelschutzrichtlinie der EU verstößt.

In dem beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens, d.h. dass auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet und statt der öffentlichen Auslegung Gelegenheit gegeben werden kann, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu dem Bebauungsplanentwurf zu nehmen.

Bei Bedarf ist der Flächennutzungsplan an den Bebauungsplan anzupassen. Ein förmliches Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan kann also entfallen.

 

Eine Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 nach § 13a BauGB verschlankt also das zu durchlaufende Bauleitplanverfahren und führt zu einer erheblichen Kürzung und Vereinfachung des Planungsverfahrens.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, beschließt die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Hofstelle Hof Hörn“ nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

 

Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:   Nein-Stimmen:  Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

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