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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVA/2019/0481

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Planungs- und Bauausschuss der Gemeinde Ascheberg hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 drei vom Büro B2K dn|ing für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Hofstelle Hof Hörn“ erarbeitete Gestaltungsplanvarianten intensiv beraten und die Variante 3 als Grundlage für eine weiter zu entwickelnde Variante ausgewählt. Als wesentliches Planungsziel wurde von den Ausschussmitgliedern festgelegt, dass eine Neubebauung im Umfeld des vorhandenen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Hauptgebäudes der Hofstelle Hof Hörn erst nach einem Abbruch des bestehenden Gebäudes möglich sein soll und eine zukünftige Neuparzellierung in maximal 4 Grundstücke festgesetzt wird.

 

Das mit der Erarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragte Planungsbüro hat Festsetzungsmöglichkeiten zur Gewährleistung des formulierten Planungsziels geprüft und Lösungen gefunden.

 

Im Gestaltungsplan vom 18.11.2019 (Anlage 1) ist eine Aufteilung der nach einem Abbruch des Hofgebäudes zur Verfügung stehenden Fläche in 4 Grundstücke mit einer Bebaubarkeit durch Einzel- oder Doppelhäusern (WA 1) vorgesehen.

Im Teil B - Text des Bebauungsplanes wird gem. § 9 Abs. (2) Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt, dass eine Bebauung im Teilgebiet WA 1 nicht zulässig ist, solange das bestehende Hofgebäude nicht abgerissen wird (Anlage 2).

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ascheberg beschließt den vom Planungsbüro B2K dn|ing vorgelegten Gestaltungsplan vom 18.11.2019 mit den für die Teilgebiete WA 1 und WA 2 vorgeschlagenen Festsetzungen (Anlage 1) sowie die für den Teil B - Text des Bebauungsplanes formulierte textliche Festsetzung (Anlage 2) als Grundzüge der Planungsvariante, die für die weitere Erarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24 „Hofstelle Hof Hörn“ der Gemeinde Ascheberg, Kreis Plön, zugrunde gelegt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

 

Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:   Nein-Stimmen:  Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

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