Der GA hat in seiner Sitzung am 09.04.2008 den Beschluss zum „Schulstarterpaket für Kinder, deren Eltern Transferleistungen erhalten – Antrag der SPD Fraktion“ gefasst, nach dem für jedes Kind, dessen Eltern Transferleistungen erhalten, ein Betrag von 50,00 € ausgezahlt wird.
Laut vorangegangener Diskussion innerhalb des GA sollten von den diversen familienfreundlichen Maßnahmen insbesondere sozial schwache Familien profitieren.
Vor Beschlussfassung wurde die Verwaltung auf der Sitzung des GA am 13.12.2007 beauftragt zu prüfen, ob dieser Betrag von 50,00 € bei Transferleistungen der arge nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) als Einkommen zu werten ist und ob diese Leistung der Stadt Plön generell mit den Leistungen der arge kollidiert, da im Regelsatz für die SGB II und SGB XII Empfänger bereits Mittel für die Schulausstattung enthalten sind.
Seitens der Verwaltung wurde der Leiter der arge Plön kontaktiert mit dem Ergebnis, dass die Mitarbeiter/innen der arge Plön angewiesen wurden, diesen Betrag nicht als Einkommen im Sinne des SGB zu werten.
Die Stadt Plön sichert ihrerseits zu, dass der Zuschuss von 50,00 € bei der Leistungsgewährung nach dem SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ebenfalls nicht als Einkommen gewertet wird.
Mit diesem klar eingegrenzten Prüfauftrag und vor dem Hintergrund der bis dato geführten Diskussion war aus Sicht der Verwaltung der Kreis der Empfänger klar definiert.
Transferleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, sind Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII sowie dem AsylbLG.
Zu den allgemeinen staatlichen Transferleistungen gehören lt. Definition Geld- oder Sachleistungen, die eine Person erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung zu erbringen.
Die wichtigsten weiteren staatlichen Transferleistungen und deren finanzielle Auswirkungen:
- Kinderzuschlag: Ergänzungsleistung zum Kindergeld für minderjährige und untere 25 Jahre alte unverheiratete Kinder für Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen. Das Familieneinkommen wird analog SGB II berechnet.
- Elterngeld: 67 % des zuvor bezogenen wegfallenden Nettoeinkommens; max. 12 Monate.
- Ausbildungsbeihilfen und BAföG: Zuschuss von i.d.R. ca. 420,- €
- Krankengeld:70 % des bisherigen Bruttogehalts; max. 90 % des letzten Nettogehalts
- Übergangsgeld: Entgeldersatzleistung im Rahmen der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben; mit einem Kind im Haushalt beträgt die Höhe 75 % des letzten Nettogehaltes.
- Arbeitslosengeld I: abhängig von Höhe des bisherigen Einkommens, der Lohnsteuerklasse sowie dem Vorhandensein von Kindern
Bsp.: 2.000,- € Bruttoeinkommen, Lohnsteuerklasse IV, 1 Kind = ca. 770,00 € AL I pro Monat.
- Wohngeld: einkommensabhängiger Zuschuss zur Miete, nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes analog SGB II, XII und AsylbLG.
In Plön erhalten derzeit 5 Familien Wohngeld, deren Kinder im September 2008 eingeschult werden. Das Einkommen inkl. Wohngeld beläuft sich zwischen 1.320,55 € und 2.669,00 €, wobei Wohngeld i.H. von 13,00 € bis zu max. 93,00 € gewährt wird.
- Kindergeld: jeweils 154,00 € für das 1.-3. Kind; ab dem 04. Kind 179, - €.
Unter dem Begriff Transferleistungen ist somit eine Vielzahl von Leistungen subsumiert. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten z.B. um Wohngeldempfänger eine Ungleichbehandlung gegenüber Kinderzuschlagsempfängern, BaföG, Krankengeld u.s.w. darstellen würde, da letztere im Vergleich finanziell schwächer dastehen.
Sollte der GA entscheiden, den Kreis der Zuschussberechtigten zusätzlich zu den Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, XII und dem AsylbLG zu erweitern, wäre seitens der Verwaltung zu prüfen, bei welcher Transferleistung der Betrag von 50,00 € bei der jeweiligen Leistungsgewährung als Einkommen zu berücksichtigen wäre. Dies stellt verwaltungsseitig einen noch nicht absehbaren zeitlichen Aufwand dar.
Der im Haushalt 2008 für diese Maßnahme zur Verfügung stehende Betrag von 1.000,- € wäre entsprechend zu erhöhen, wobei der entstehende finanzielle Mehrbedarf seitens der Verwaltung lediglich grob geschätzt werden müsste.