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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVB/2019/0359

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aktuell gibt es in der Gemeinde Bösdorf keine obdachlosen Personen denen eine Nutunterkunft im Rahmen der gesetzlichen Gefahrenabwehr für Leib und Leben zugewiesen werden musste. Jedoch nimmt landes- und bundesweit die Zahl der Personen zu, die aus den verschiedensten Gründen kein Obdach mehr haben. Dies muss nicht immer unbedingt in dem eigenen Verhalten der jeweiligen Personen begründet sein, der Bedarf an einer Notunterbringung kann auch nach einem Naturereignis wie einem Sturm, einem Brand oder anderen Geschehnissen eintreten.

Da die Gemeinde Bösdorf bis 31.12.2013 eine amtsangehörige Gemeinde des Amtes Großer Plöner See war, sie jedoch im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft nunmehr amtsfrei ist, ist das Erlassen einer eigenen Gebührensatzung zur Unterbringung von Obdachlosen notwendig. Dieses ist bislang nicht geschehen und sollte folglich nachgeholt werden.

 

Die Verwaltung hat einen Satzungsentwurf entwickelt, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Auf Empfehlung des Gemeindeprüfungsamtes ist der Satzungstext inhaltlich an den Text der Satzung der Stadt Plön angelehnt, der bei der letzten überörtlichen Prüfung nicht beanstandet worden ist. Textpassagen, die die von der Stadt Plön selbst vorgehaltene Obdachlosenunterkunft betreffen, wurden entsprechend gestrichen bzw. redaktionell angepasst.

Das Datum zum Inkrafttreten der Satzung, der nächste 01. des folgenden Monats nach der Gemeindevertretersitzung wird in der Sitzung ergänzt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Unterkünften zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Gemeinde Bösdorf (Obdachlosengebührensatzung) in der vorgelegten Form und Fassung. Die Satzung tritt zum 01.  . 2020 in Kraft.

 

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Anlagen

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