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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVB/2020/0360

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach der Ausamtung aus dem Amt Großer Plöner See bestand das Erfordernis, eine Verwaltungsgebührensatzung für besondere Leistungen, die von der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten erbracht werden, zu erlassen.

Auf diesen Umstand wies das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön anlässlich der Ordnungsprüfung im vergangenen Jahr hin. Von Seiten der Gemeinde Bösdorf und der Stadt Plön war bisher davon ausgegangen worden, dass die Verwaltungsgebühren nach der entsprechenden Satzung der Stadt Plön erhoben werden können, da diese nach dem öffentlich – rechtlichen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft der Stadt als Leistungserbringerin zufließen.

 

Die Gemeinde Bösdorf blieb aber auch nach dem Abschluss des Vertrages über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Plön weiterhin Trägerin der ihr nach geltendem Recht obliegenden Aufgaben. Der Stadt Plön wurde lediglich die Aufgabendurchführung übertragen.

Aus diesem Grund ist eine eigene Verwaltungsgebührensatzung zu erlassen.

 

Diese wurde nach dem modifizierten Muster der Stadt Plön, das die Zustimmung des Gemeindeprüfungsamtes fand, im Entwurf erstellt (Anlage).

 

Dem vom Gemeindeprüfungsamt allgemein gesehenen Kalkulationsgebot wurde, wo es sinnvoll erscheint, mit der Gebührenbemessung nach Zeitaufwand nachgekommen. Allerdings entbehrte auch der jüngste Prüfungsbericht konkreter Hinweise für eine konkrete Kalkulation der Verwaltungsgebühren.

 

An dieser Stelle darf die Frage erlaubt sein, welche Aufwandsberechnungen den vorgegebenen Gebührensätzen für Personalausweise, Reisepässe, Fahrerlaubnisse u. a. zugrunde liegen, da diese häufig auf glatte 10 € - Beträge enden.

 

Die einzelnen Gebührentatbestände sind in der Anlage „Gebührentabelle…“ erfasst, die Bestandteil der Verwaltungsgebührensatzung ist.         

 

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Beschlussvorschlag

 

1. (FA): „Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Satzung der Gemeinde Bösdorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Form und Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage VO/GVB/2020/0360 zu beschließen.“

 

2. (GV): „Die Satzung der Gemeinde Bösdorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in Form und Fassung der Anlage zur Verwaltungsvorlage VO/GVB/2020/0360 wird beschlossen.“  

 

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Anlagen

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