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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVB/2020/0363

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) wird darauf hingewiesen, dass Rohstofflagerflächen von wirtschaftlicher Bedeutung unter Berücksichtigung anderer Belange für die zukünftige Gewinnung von Rohstoffen zu sichern sind. Als Begründung wird angeführt, dass eine dauerhaft ausreichende Rohstoffgewinnung und deren langfristige Sicherung von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte ist es zur Vermeidung langer Transportwege sinnvoll, lokal vorhandene, oberflächennahe Rohstoffe zu nutzen. Bei der Abwägung unterschiedlicher Nutzungsinteressen ist nicht nur von den wirtschaftlich bedeutsamen Qualitätsmerkmalen der Rohstoffe auszugehen. Vielmehr muss die Gesamtsituation der Lagerstättengebiete bewertet werden. Dazu gehört u. a. die besondere Empfindlichkeit von Natur und Landschaft und die zu erwartende Belastung der durch den Abbau betroffenen Bevölkerung.

 

In der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, sind Kiesvorratsmengen mit ausreichender Abbauwürdigkeit vorhanden. Dem derzeit wirksamen Flächennutzungsplan liegt jedoch kein räumlich-schlüssiges Gesamtkonzept zur Nachvollziehbarkeit der dargestellten Flächen für den Kiesabbau zugrunde.

 

Ziel der Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau“ als 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bösdorf ist es, auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts den Kiesabbau im Gemeindegebiet zukünftig auf fachlich ausgewählte Abbaugebiete zu konzentrieren und mit der Steuerung der zeitlichen Abfolge die Bodenabbaumaßnahmen zu regeln. Außerhalb dieser Kiesabbaukonzentrationsflächen soll ein Kiesabbau in den übrigen Außenbereichsflächen des Gemeindegebietes nicht mehr genehmigungsfähig sein.

 

Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Bösdorf empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Bösdorf folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Für das Gemeindegebiet der Gemeinde Bösdorf (Anlage 1), Kreis Plön, wird ein sachlicher Teil-Flächennutzungsplan „Konzentrationsflächen für Kiesabbau“ nach § 5 Abs. (2b) Baugesetzbuch (BauGB) als 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bösdorf, Kreis Plön, aufgestellt.

 

2. Ziel der Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau“ ist es, auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts den Kiesabbau im Gemeindegebiet zukünftig auf fachlich ausgewählte Abbaugebiete zu konzentrieren und mit der Steuerung der zeitlichen Abfolge die Bodenabbaumaßnahmen zu regeln.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. (1) Satz 2 BauGB).

 

4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein qualifiziertes Fachplanungsbüro beauftragt werden.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. (1) BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

6. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. (1) Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung stattfinden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter*innen:

 

Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:   Nein-Stimmen:  Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

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