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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVB/2020/0366

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Amtszeit von Wehrführer Volker Horst endet mit Ablauf des 16.04.2020. Er stellt sich nach 18 Jahren Amtszeit als Wehrführer und einer vorausgegangenen sechsjährigen Amtszeit als stellvertretender Wehrführer nicht erneut zur Wahl.

 

Durch zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bösdorf wurde für das Amt des Wehrführers form- und fristgerecht bei Bürgermeister Unterhalt ein Vorschlag eingereicht, dieser lautet: Torsten Walther

Weitere Vorschläge liegen nicht vor.

 

Der derzeit stellvertretende Wehrführer Torsten Walther erfüllt grundsätzlich die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen. Er verpflichtet sich die ausstehenden Lehrgänge innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren.

 

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bösdorf am 14.02.2020 erfolgte die Wahl mit 25 Stimmen der 26 Anwesenden von insgesamt 34 Aktiven. Herr Walther hat die Wahl angenommen.

 

Die Wahl bedarf gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

 

Die Aufsichtsbehörde beim Kreis Plön ist anschließend über die erfolgte Zustimmung zu informieren.

 

Die Berufung von Herrn Walther in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für sechs Jahre zum 01.04.2020 erfolgt durch den Bürgermeister im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt.

 

Die Wahl und Neubesetzung des/der stellvertretenden Wehrführers/in hat im Rahmen einer kurzfristig anzusetzenden Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bösdorf zu erfolgen.

 

Die Gemeindevertretung spricht Herrn Volker Horst ihren Dank und Anerkennung für die geleisteten Dienste zum Wohle der Gemeinde Bösdorf aus.

 

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Beschlussvorschlag

1.Die Gemeindevertretung Bösdorf stimmt der Wahl des Herrn Torsten Walther zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bösdorf zu.

 

2.Herr Torsten Walther wird durch den Bürgermeister unter Berufung in das Beamten-verhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Gemeinde-wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bösdorf mit Wirkung vom 01.04.2020 ernannt. Er leistet den Beamteneid und erhält seine Ernennungsurkunde. Er verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren die ihm fehlenden Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule zu absolvieren. 

 

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