Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/2008/255

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Seniorenbeirat der Stadt Plön hatte auf seiner Sitzung am 15.02.2005 entsprechend der Anregung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten beschlossen, den Behindertensprecher dem Seniorenbeirat anzugliedern.

Die Beiordnung des/der Behindertensprechers/in an den Seniorenbeirat führte zu einer 1. Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirates. Diesen Änderungen hat die Ratsversammlung der Stadt Plön auf ihrer Sitzung am 21.09.2005 zugestimmt.

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 31.10.2007 wurde nunmehr die Satzung über die Aufgaben der/des Behindertenbeauftragten der Stadt Plön beschlossen.

 

Da mit diesem Beschluss die Aufgaben der/des Behindertensprecherin/s entfallen, ist die Satzung des Seniorenbeirates in einer 2. Änderungsatzung  entsprechend zu ändern.

 

Dieser Vorlage ist neben dem  Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirats zum besseren Verständnis außerdem die bisher geltende Satzung beigefügt, in der die wegfallenden Passagen markiert sind.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 452) und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung – EntschVO) wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 3. September 2008 folgende

 

 

2.Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung eines Seniorenbeirats

erlassen:

 

 

                                                        § 1

 

In § 1 und § 2 wird jeweils  Abs. 4, in § 7 Abs. 10 gestrichen.

 

§ 2

 

§ 3 erhält folgende Fassung:

 

Teilnahme und Antragsrecht

 

( 1 ) Der Seniorenbeirat ist über alle wichtigen Angelegenheiten, die die von ihm vertretenen Seniorinnen und Senioren betreffen, zu unterrichten. Die Geschäftsordnung der Ratsversammlung bestimmt die Art der Unterrichtung.

 

( 2 ) Der Seniorenbeirat ist zu den Ausschüssen zu laden, wenn Tagesordnungspunkte den von ihm vertretenen Personenkreis betreffen.

Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirats oder ein Vertreter kann an diesen Sitzungen teilnehmen, das Wort bei den o.a. Tagesordnungspunkten verlangen und Anträge stellen.

 

§ 3

 

Die  2.Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Plön über die Bildung   eines Seniorenbeirats tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

 

 

                                                                                  Stadt Plön

                                                                                  Der Bürgermeister

 

 

                                                                                Jens Paustian

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...