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Aufhebung des Sperrvermerkes für das Finanzrechnungskonto 61200.69273500, Aufnahme eines Darlehens zur Kapitalaufstockung der Stadtwerke Plön AöR
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Plön
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Entscheidung
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18.05.2020
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Zur Umsetzung der Unternehmenserweiterung der Stadtwerke Plön AöR um die Aufgabe der Breitbandversorgung wurde durch den Verwaltungsrat der Stadtwerke Plön AöR eine Kapitalaufstockung in Höhe von 2 Mio. € beschlossen. Die Stadtwerke Plön AöR ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Plön, so dass die Kapitalerhöhung vollständig durch die Stadt Plön zu leisten ist.
Im Haushaltsplanungsverfahren für das Haushaltsjahr 2018 wurde die Darlehensaufnahme durch die Stadt Plön zur Kapitalerhöhung vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 27.11.2017 unter dem Vorbehalt eines Freigabebeschlusses des Hauptausschusses gestellt. Als Bedingung für eine Freigabe wurde weiter der Nachweis über die Erfüllung der notwendigen Anschlussquote ausgesprochen.
Die Einzelgenehmigung der Kommunalen Aufsichtsbehörde zur Aufnahme des Darlehens in Höhe von 2 Mio. € wurde bereits mit Schreiben vom 02.08.2018 erteilt.
Mit Schreiben vom 01.04.2020 beantragen die Stadtwerke Plön AöR nunmehr die Auszahlung der beschlossenen Kapitalerhöhung von 2 Mio. €. Der Antrag und eine Übersicht der erreichten Quoten in den Vermarktungsgebieten werden als Anlage beigefügt.
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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