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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/1973

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Der Jahresabschluss 2018 wird nach aktueller Sicht voraussichtlich Ende Juni / Anfang Juli 2020 vom Team Finanzen abschließend aufbereitet sein.

 

§ 95 n GO schreibt eine Prüfung des Jahresabschlusses vor. Bei Gemeinden, die nicht über ein eigenes Rechnungsprüfungsamt verfügen, tritt an dessen Stelle gemäß § 95 n Abs. 5 GO ein Ausschuss der Gemeindevertretung. Das ist bei der Stadt Plön der Fall. Gemäß § 1 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Plön ist hier der Hauptausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig.

 

Bisher war es üblich, dass vom Hauptausschuss zur Vorprüfung der Jahresabschlüsse eine Delegation von 2 bis 3 Mitgliedern bestimmt wurde. Dieses bewährte Verfahren wird dem Hauptausschuss ebenso für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vorgeschlagen.

 

Der Fachbereich Finanzen und interner Service empfiehlt erneut als Prüfer die Hauptausschussmitglieder Frau Meyer, Herrn Koll und Herrn Landschof zu delegieren, die bereits in dieser Konstellation für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 bestimmt wurden und sich im Rahmen dieser Tätigkeit intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt haben.

 

Eine genaue Terminabsprache wird mit den zur Vorprüfung benannten Hauptausschussmitgliedern vorgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und benennt in der Sitzung die Vertreter für die Prüfung des Jahresabschlusses.

 

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