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Bebauungsplan Nr. 64 "Vogelberg" der Stadt Plön, Kreis Plön, für das Gebiet nordöstlich und südlich der "Rodomstorstraße", nordöstlich der "Parkstraße" und westlich der Straße "Langenbusch"; hier: Umstellung des Verfahrens nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
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Entscheidung
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20.05.2020
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Der ehemalige Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 30.05.2018 einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ der Stadt Plön für das Gebiet südlich der „Rodomstorstraße“, nördlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.06.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 14.08.2019 die Erweiterung des o.g. Aufstellungsbeschlusses beschlossen und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 um einen Teilbereich nordöstlich der „Rodomstorstraße“ ergänzt.
Ziel der Planung ist die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung von Rahmenbedingungen für angemessene Erweiterungsmöglichkeiten der Bestandsgebäude unter Berücksichtigung des typischen Siedlungscharakters des Gebietes.
Nach der Durchführung einer Bestandsaufnahme für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Bewertung der Ergebnisse durch das beauftragte Planungsbüro ist unter Berücksichtigung des formulierten Planungsziels die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) angezeigt. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich Bebauungspläne der Innentwicklung. Durch den Bezug auf die Innenentwicklung ist ein solcher Bebauungsplan auf die geschlossene Ortslage beschränkt. Dieses trifft für den Bebauungsplan Nr. 64 zu.
Das beschleunigte Verfahren ist u.a. ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder gegen die FFH-Richtlinie oder die Vogelschutzrichtlinie der EU verstößt.
In dem beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens, d.h. dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet und statt der öffentlichen Auslegung Gelegenheit gegeben werden kann, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu dem Bebauungsplanentwurf zu nehmen.
Bei Bedarf ist der Flächennutzungsplan an den Bebauungsplan anzupassen. Ein förmliches Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan kann also entfallen.
Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind in der Anlage aufgeführt.
Eine Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 nach § 13a BauGB verschlankt also das zu durchlaufende Bauleitplanverfahren und führt zu einer erheblichen Kürzung und Vereinfachung des Planungsverfahrens.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön beschließt die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ für das Gebiet nordöstlich und südlich der „Rodomstorstraße“, nordöstlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“ nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung).
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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430,5 kB
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