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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/1978

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Sicherung der Planung für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“ für das Gebiet südlich der „Rodomstorstraße“, nordöstlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“ wurde am 30.05.2018 eine Veränderungssperre beschlossen. Diese Veränderungssperre tritt am 06.06.2020 außer Kraft.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64 „Vogelberg“ wird nicht bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden können.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2018 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Vogelberg“ der Stadt Plön, für das Gebiet südlich der „Rodomstorstraße“, nördlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“ gefasst. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für den identischen Geltungsbereich beschlossen.

Beide Aufstellungsbeschlüsse wurden am 06. Juni 2018 ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung von Rahmenbedingungen für angemessene Erweiterungsmöglichkeiten der Bestandsgebäude unter Berücksichtigung des typischen Siedlungscharakters.

 

Nach Durchführung einer Bestandsaufnahme und der Bewertung der Ergebnisse wurde der ursprünglich beschlossene Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch einen erweiterten Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön am 14.08.2019 um einen Teilbereich nordöstlich der „Rodomstorstraße“ ergänzt, damit die geplante städtebauliche Entwicklung im gesamten Wohnquartier mit typischer Siedlungsstruktur gewährleistet ist. Für diesen Erweiterungsbereich wurde bislang keine Veränderungssperre beschlossen.

 

Nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme wurden die Unterlagen für den Bebauungsplanvorentwurf vorbereitet. Am 22.01.2020 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön die Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass die vorgelegten Unterlagen für diese Beteiligung noch anzupassen sind.

Die frühzeitige Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 64 soll im zweiten Quartal 2020 beginnen. Im Anschluss können die Unterlagen für die Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB erarbeitet werden. Die Offenlage ist in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgesehen. Im Anschluss erfolgt der Satzungsbeschluss.

 

Bis zum Satzungsbeschluss besteht weiterhin ein Sicherungsbedürfnis der Planung. Im Interesse einer sachgerechten Fertigstellung der Bebauungsplansatzung ist daher eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr notwendig.

Sofern für den gem. Beschluss vom 14.8.2019 erweiterten Geltungsbereich ebenfalls eine Sicherung der Planung erforderlich wird, kann die Planung hier zunächst durch eine Zurückstellung nach § 15 BauGB erfolgen. Bei Bedarf ist auch für diesen Bereich die Aufstellung einer Veränderungssperre möglich.

 

Durch die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre werden keine Entschädigungsverpflichtungen für die Stadt Plön ausgelöst.

 

Ein Übersichtsplan über den Geltungsbereich der Veränderungssperre ist beigefügt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Plön empfiehlt der Ratsversammlung folgenden Beschlussvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Plön über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 64 „Vogelberg“ für das Gebiet südlich der „Rodomstorstraße“, nordöstlich der „Parkstraße“ und westlich der Straße „Langenbusch“.

 

 

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Anlagen

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