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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/1951

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Plön hat im Juni 2015 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Grebin über die Sicherstellung einer bedarfsgerechten örtlichen Kindertagesstättenversorgung durch die Mitnutzung von Plätzen in der Kindertagesstätte „Die kleinen Strolche“ der Gemeinde Grebin durch die Stadt Plön geschlossen.

 

Das Angebot wurde in den ersten Jahren kontinuierlich von Plöner Familien genutzt, wobei nun die Nachfrage nach Plätzen in Grebin von Plöner Familien auf Null zurückgegangen ist. Gleichzeitig haben Grebiner Eltern eine größere Nachfrage nach Plätzen.

 

Durch die Einführung des neuen Kindertagesstättengesetzes am 01.08.2020 wäre eine Anpassung des Vertrages erforderlich. Dies würde aufgrund der Komplexität der Reform und der völlig veränderten Finanzierungsstruktur nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand möglich sein.

Angesichts der veränderten Gesamtsituation wird daher auf Bitte und im Einvernehmen mit der Gemeinde Grebin vorgeschlagen, einen Aufhebungsvertrag des öffentlich-rechtlichen Vertrages zum 01.08.2020 zu schließen, unter der Bedingung, dass die vier Plöner Kinder, die zurzeit in der Kita Grebin besuchen, bis zum Übergang zur Schule in der Kita verbleiben dürfen (sofern dies der Elternwille ist).

 

Bürgermeister Manzke aus Grebin lobt ausdrücklich die Maßnahme der gemeinsamen Nutzung an sich sowie die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten in den vergangenen Jahren.

 

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Beschlussvorschlag

Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit der Gemeinde Grebin über die Mitnutzung von Plätzen in der Kindertagesstätte „Die kleinen Strolche“ wird zum 01.08.2020 aufgehoben, und zwar unter der Bedingung, dass die Plöner Kinder, die zurzeit die Kita besuchen, bis zum Übergang zur Schule in der Kita verbleiben. 

 

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