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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/1999

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist ein umwelt- und klimaschutzfeindliches Vorgehen, welches nachstehend gelistete Konsequenzen zur Folge hat:

  • Umweltverschmutzung durch mit dem bloßen Auge sichtbaren Müll, stark erhöhte Feinstaubkonzentration in der Luft sowie Mikroplastik in Gewässern (siehe beigefügten KN-Artikel vom 29.05.2020 über eine Studie des Geomar Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung in Kiel und beigefügte PDF  des Umweltbundesamtes „Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist“)
  • Gestresste und verängstigte Haustiere / Störung von Wildtieren
  • Körperverletzungen und andere gesundheitliche Schäden
  • Sachschäden
  • Brände

Mit Blick auf das anstehende Silvesterfest zum Ende des Jahres 2020 gibt es seitens der AG Prima Klima Plön das Bestreben, private Silvesterfeuerwerke einzuschränken, ggf. sogar zu verbieten und/oder vom Schlossberggelände zu verbannen. Die Verwaltung der Stadt Plön unterstützt das Vorhaben, da ein Verzicht einen kleinen aber wichtigen Beitrag für die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung 3 (Gute Gesundheit und Wohlbefinden), 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), 13 (Handeln für den Klimaschutz), 14 (Leben unter Wasser) und 15 (Leben an Land) leisten würde. In der heutigen Ausschusssitzung soll gemeinsam über Möglichkeiten, das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk zu reduzieren und wo möglich zu unterbinden, diskutiert werden. Dies geht einher mit dem Beschluss der Ratsversammlung vom 25.09.2019, indem festgelegt wurde, dass in Zukunft bei allen Maßnahmen der Verwaltung die Aspekte der Klimaverträglichkeit mit betrachtet und abgewogen werden und im Dialog mit den Einwohner:innen, aber auch mit den Gästen unserer Stadt umweltbewusstes Handeln gestärkt wird.

Die Stadtverwaltung vertritt die Ansicht, dass ein Verbot im gesamten Stadtgebiet ein hohes Konfliktpotenzial birgt und aus ordnungstechnischen Gründen weder umsetzbar noch bezahlbar wäre. Als zielführende Alternative und Basis für die heutige Debatte schlägt die Stadtverwaltung folgende Ideen für Maßnahmen vor, die eine Verhaltensänderung und einen Multiplikatoreffekt zur Folge haben könnten:

 

  1. Anbieten von klimafreundlichen Alternativen zum klassischen Feuerwerk, wie z.B. eine Laser- oder Lichtshow auf dem Schloßberggelände, die in Absprache mit Fielmann organisiert werden könnte. Hierfür wäre vorab der Dialog mit der Naturschutzbehörde zu suchen, um zu prüfen, welche Art von Laser aufgrund der Nähe zu Naturschutzgebieten erlaubt wäre. Auf hohe und grelle, insbesondere blitzartige Lichteffekte sollte hierbei verzichtet werden und Lichtquellen nicht in Naturschutzgebiete gerichtet werden. Die für die Technologie verwendete Energie sollte wenn möglich aus verantwortbaren Ressourcen stammen (z.B. Ökostrom).
  2. Sich im Dialog mit den Plöner Super- und Baumärkten darauf zu verständigen, auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern zu verzichten, wie im letzten Jahr bereits in zwei Edeka-Märkten in Flintbek und Neumünster praktiziert und für 2020 von Hornbach vorgesehen, um ein höheres ökologisches Bewusstsein bei den Kunden anzuregen.
  3. Appell des Bürgermeisters auf den Kauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten und Öffentlichkeitsarbeit, die zur Sensibilisierung beiträgt, Dritte zum Mitmachen anregt und eine mögliche Lasershow bewerben könnte.
  4. Einrichten und Bekanntmachung örtlicher Verbote (z.B. in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), §23 Abs. 1 und/oder in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und/oder in bestimmten dichtbesiedelten Teilen der Stadt nach 1. SprengV, §24 Abs. 2 Nr. 1, und/oder in der unmittelbaren Nähe von größeren Menschenansammlungen, und Kontrollen sowie Bußgelder, so wie es die Stadt Weilburg für den Jahreswechsel 2019/2020 getan hat (siehe beigefügte Bekanntmachung der Stadt Weilburg). Als Anhaltspunkt für einen definierten Radius, in dem keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen, könnte die mittlere Effekthöhe handelsüblicher Silvesterraketen von 100 Metern + zusätzliche 50 Meter Sicherheitsabstand herangezogen werden. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sind die entstehenden Folgekosten für die Durchführung von Kontrollen z.B. durch einen beauftragten Sicherheitsdienst zu berücksichtigen.
  5. Gemeinsame Müllsammelaktion, bestenfalls direkt an Neujahr, organisieren, um zu verhindern, dass die Überreste abgefeuerter Feuerwerkskörper sich weiter verteilen können und um Bewusstsein für die Folgen der Silvesterparty zu schaffen.
  6. Aufstellen von Behältnissen für die Entsorgung des entstandenen Mülls, falls das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an gewissen Orten weiterhin erlaubt sein sollte. Für jedes Kilogramm Müll, das sich am Neujahrsmorgen in den Behältern befindet, könnten z.B. 50 Cent für ein Umweltprojekt gespendet werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Kenntnisnahme bzw. während der Ausschusssitzung zu formulieren.

 

 

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Anlagen

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