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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2021-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde laut Beschluss des Hauptausschusses vom 10.08.2020 gebeten zu prüfen, mit welchen Kosten für die Aufstellung von Schnellladesäulen in der Stadtgrabenstraße zu rechnen ist und mehrere Angebote bzw. technische Varianten einzuholen bzw. darzulegen.

 

Mit dem Begriff „Schnellladesäule“ ist i.d.R. von sogenanntem Gleichstromladen auszugehen, bei dem der Strom als Gleichstrom über ein leistungsstarkes Ladegerät bereitgestellt und direkt in das Fahrzeug eingespeist wird. Das Gleichstromladen ermöglicht wegen des externen Ladegerätes sehr hohe Ladeleistungen (50kW und mehr) und die Anschaffung wie auch der Betrieb sind aus demselben Grund verhältnismäßig teuer. Zudem wird vorausgesetzt, dass im Fahrzeug ein entsprechender Gleichstrom-Anschluss vorhanden ist, was i.d.R. nur bei asiatischen Elektroautos und bei Tesla der Fall ist und europäische Hersteller häufig nur über eine kostenpflichtige Zusatzausstattung anbieten. Daher wird empfohlen, bei einer möglichen Anschaffung nicht in eine „Schnellladesäule“ mit Gleichstrom sondern in die in Deutschland und Europa typischen öffentlich zugänglichen Ladestationen mit Wechselstrom vom Typ 2 (22kW) zu investieren.

 

Bezüglich der Prüfung der Kosten und der technischen Varianten hat die Recherche folgendes ergeben: Die Kosten für eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten (Typ 2, 22kW) betragen voraussichtlich zwischen 8.000 und 18.000€, abhängig von Fördergeldern und notwendigen Erd- und Fundamentarbeiten, der Nähe zum nächstgelegenen Trafo, den Anschluss an das Stromnetz durch die SH-Netz AG und den Betriebskosten. Da die Plöner Stadtwerke Versorgungs GmbH über all diese Faktoren Kenntnisse hat und bereits eine Ladesäule im Stadtgebiet betreibt, schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Plön lediglich die Parkflächen stellt und die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH das weitere Vorgehen übernimmt. Mit Herrn Schäffner (Vorstand Stadtwerke Plön AöR und Mitgeschäftsführer der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH) wurde diesbezüglich bereits gesprochen. Herr Schäffner begrüßt das Vorhaben und die Teilnahme am Förderaufruf für eine Ladesäule in der seiner Meinung nach ideal geeigneten Stadtgrabenstraße. Hierauf basierend wurde Kontakt mit Herrn Baumgärtner von den Stadtwerken Eutin GmbH (30 prozentiger Mitgesellschafter der Stadtwerke Plön GmbH) aufgenommen, um die nächsten Schritte zu planen. Die Stadtverwaltung wird das Vorhaben weiterhin begleiten und beispielsweise bei der Antragsstellung von Fördergeldern unterstützend mitwirken. Wer letztendlich die Kosten der Maßnahme übernimmt, wird noch zu klären sein.

 

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, der Komptabilität und des Klimaschutzes bleibt noch anzumerken, dass

 

a. mindestens 2 Ladesäulen mit jeweils 2 Ladepunkte beispielsweise für 4 geeignete sich gegenüber liegende Parkplätze angeschafft werden sollten, um die anfallenden Kosten z.B. für Erdarbeiten je Ladesäule zu reduzieren,

 

b. ein geeignetes Backend-System (z.B. Innogy) installiert wird, welches einen reibungslosen Betrieb der Ladesäule garantiert,

 

c. die Maßnahme ob der steigenden Zahlen gemeldeter E-Fahrzeuge in der Stadt und im Kreis Plön sowie der ehrgeizigen Klimaschutzziele schnellstmöglich umgesetzt werden sollte und hierfür Fördergelder des Landes und/oder des Kreises unbedingt in Anspruch genommen werden sollten,

 

d. der zur Verfügung gestellte Strom dringend Ökostrom zu sein hat und der Betrieb der Ladesäulen nicht darauf ausgerichtet sein sollte, maximalen Gewinn zu erzielen, sondern in erster Linie als eine Attraktivitätssteigerung für die Plöner Innenstadt und ein Angebot für die Plöner E-Autofahrer:innen verstanden werden sollte und der Ladevorgang dementsprechend günstig bzw. der Bepreisung am Strommarkt entsprechend angeboten werden sollte. 

 

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Beschlussvorschlag

 Der Hauptausschuss stimmt dem hier vorgeschlagenen Vorgehen zu und bittet die Stadt Plön bzw. die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH um Umsetzung der Maßnahme. 

 

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