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Verträge über Standesamtsleistungen mit der Gemeinde Ascheberg und der Gemeinde Bösdorf
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Plön
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Vorberatung
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10.08.2020
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Erledigt
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Ratsversammlung der Stadt Plön
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Entscheidung
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30.09.2020
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Im Zusammenhang mit dem Austritt der Gemeinde Ascheberg aus der Verwaltungs-gemeinschaft mit der Stadt Plön zum 01.01.2021 hat die Kommunalaufsicht des Kreises Plön festgestellt, dass nach der Ausamtung der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf aus dem Amtsbereich Amt Großer Plöner See zum 01.01.2014, kein Vertrag nach § 18 GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) zur Übertragung der standesamtlichen Aufgaben an die Stadt Plön zwischen den Gemeinden und der Stadt Plön geschlossen wurde.
Daraufhin wurde das Innenministerium als oberste Standesamtsaufsicht um Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten. Eine Prüfung durch die oberste Kommunalaufsicht des Innenministeriums führte zu dem Ergebnis, dass bei der Ausamtung der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf, diese amtsfrei geworden sind. Es hätte von den Gemeinden ein eigener Standesamtsbezirk gegründet werden müssen. Mit dem Vertrag zwischen der Stadt Plön und den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf nach § 19a GkZ sind die standes-amtlichen Aufgaben nicht an die Stadt Plön übergegangen. Das Standesamt Plön hat die Aufgaben für die Gemeinden lediglich wahrgenommen. Die Kommunalaufsicht des Innenministeriums empfiehlt, rückwirkend zum 01.01.2014 Verträge mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf nach § 18 GkZ zur Übertragung der standesamtlichen Aufgaben an die Stadt Plön abzuschließen um einen rechtssicheren Zustand herzustellen.
Da es sich bei standesamtlichen Tätigkeiten um Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung handelt, ist die Zustimmung der beteiligten Bürgermeister für eine Aufgabenübertragung erforderlich.
Nach Rücksprache mit dem Innenministerium, als oberste Standesamtsaufsicht, sind mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf rückwirkend Verträge für die Vergangenheit und für die Zukunft abzuschließen, um die alleinige Zuständigkeit des Standesamtes Plön für die Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in standesamtlichen Angelegenheiten zu regeln.
Ein Kostenausgleich für die Übernahme der standesamtlichen Aufgaben kann nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Plön gegebenenfalls ab dem 01.01.2020 stattfinden. Für die Vergangenheit ist keine vertragliche Grundlage vorhanden.
Die neuen Verträge wurden dem Innenministerium und der Kommunalaufsicht des Kreises Plön zur Prüfung vorgelegt, es wurden keine Bedenken erhoben.
Die Gemeidevertretungen Bösdorf und Ascheberg haben zwischenzeitlich über die Verträge beraten und dahingehend Beschluss gefasst, mit der Stadt Plön zum einen für die zurückliegenden Jahre sowie zum anderen jeweils einen Vertrag mit Kostenausgleich ab dem 01.07.2020 schließen zu wollen.
Vom Standesamt Plön wurden dementsprechend die Vertragsentwürfe ohne Kostenregelung vom 01.01.2014 bis 30.06.2020 für die Vergangenheit, und mit Kostenregelung analog des Vertrages zwischen der Stadt Plön und des Amtes Großer Plöner See, ab 01.07.2020 für die Zukunft erstellt. Der Abrechnungsmodus nach Einwohnerzahlen und nicht nach „Fallzahlen“ hat sich im Laufe der Jahre bewährt und wird auch von anderen Gemeinden landesweit so angewandt. Eine Umlageberechnung als Muster für das Jahr 2019 ist dieser Vorlage beigefügt.
Abschließend ist die Beschlussfassung der Ratsversammlung herbeizuführen. Danach sind die Verträge durch die Bürgermeister auszufertigen und es hat im Amtsblatt eine Bekanntmachung über die Bildung eines alleinigen Standesamtsbezirks Plön für die Gemeinden Ascheberg und Bösdorf zu erfolgen.
Alternativ besteht für die Gemeinden Ascheberg und Bösdorf nur die Möglichkeit wieder eigene Standesamtsbezirke zu bilden oder sich einem anderen Standesamtsbezirk anzuschließen.
Der Hauptausschuss empfiehlt, dass die Ratsversammlung wie folgt beschließt.
1.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf über die Wahrnehmung der Standesamtsleistungen gem. § 18 GkZ wird rückwirkend für die Zeit vom 01. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2020 abgeschlossen.
2.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf über die Wahrnehmung der Standesamtsleistungen wird ab dem 01. Juli 2020 auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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