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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinden haben gemäß § 2 Brandschutzgesetz als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

 

Die Wasserrettung in Schleswig-Holstein geschieht bislang in der Zusammenarbeit von Wasserrettungsorganisationen, Feuerwehren und Rettungsdiensten, ohne eine konkrete Regelung. Während in anderen Bundesländern die Wasserrettung Teil des Rettungsdienst-gesetzes ist, verlässt man sich in Schleswig-Holstein auf die DGzRS oder in der Sommer-saison an den Küsten auf die DLRG.

In Plön kann die DLRG eine durchgehende Wasserrettung nicht gewährleisten.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Plön ist laut eigener Aussage seit 1974 nach einigen Badeunfällen auf Anregung von Bürgermeister Hansen durch die Selbstverwaltung mit Boot, Trailer und Ausrüstung für die Wasserrettung ausgestattet. Die Ausrüstung wurde über die Jahre kontinuierlich erneuert. Auch die Ausbildung wie zum Beispiel Bootsführerscheine wurden in den vergangenen Jahren von Seiten der Stadt finanziert.

 

Verwaltungsseitig wird angeregt, dass insbesondere aus versicherungstechnischen Gründen die Sonderaufgabe der Wasserrettung im Gemeindegebiet durch formellen Beschluss an die Freiwillige Feuerwehr übertragen beziehungsweise gegebenenfalls noch einmal aktuell bestätigt wird.

 

Das Vorgehen wurde mit der Wehrführung und der Geschäftsstelle des Landesfeuerwehr-verbandes Schleswig-Holstein abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Plön überträgt die Sonderaufgabe der Wasser- und Eisrettung der Freiwilligen Feuerwehr Plön, stattet die Wehr mit der notwendigen Ausrüstung aus und finanziert die erforderliche Ausbildung.

 

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