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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2039

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Über den Wohnblock in der Lütjenburger Straße 23, a und b wurde mit der Wankendorfer Baugenossenschaft Anfang 2016 ein befristeter 5-Jahres-Mietvertrag ge-schlossen.

Die Stadt Plön hat zurzeit 31 von insgesamt 33 vorhandenen Wohnungen des Wohnblockes zur Unterbringung von ca. 43 Asylbewerbern angemietet.

 

Der geschlossene Mietvertrag läuft nun für die Wohnungen in dem Hauseingang „Lütjenburger Str. 23 b“ zum 28.02.2021, für die Wohnungen in dem Hauseingang „Lütjenburger Str. 23 a“ zum 31.03.2021 und für die Wohnungen in dem Hausein-gang „Lütjenburger Str. 23“ zum 30.04.2021 aus.

 

Nach mehreren Gesprächen mit der Wankendorfer Baugenossenschaft, hat diese sich bereit erklärt, den befristeten Mietvertrag über das Jahr 2021 hinaus bis zum 31.12.2023 zu verlängern.

 

Das Kostenvolumen für die Anmietung des gesamten Wohnblockes beläuft sich pro Jahr auf ca. 180.000 €. Größtenteils erfolgt eine Kompensation durch die eigenstän-dige Zahlung der monatlichen Miete der Asylbewerber oder über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt.

 

Vor dem Hintergrund, dass der Stadt Plön fortlaufend weitere asylsuchenden Men-schen durch den Kreis Plön zugewiesen werden ist es faktisch unmöglich, alle Asylbewerber kurzfristig anderweitig unterzubringen. Der öffentliche Wohnungsmarkt in Stadtgebiet Plön ist darüber hinaus sehr angespannt.

 

Es ist weiterhin zwingend erforderlich, die Möglichkeit zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Wohnblöcken der Lütjenburger Straße vorzuhalten. Darüber hin-aus muss sich die Stadt Plön innerhalb der kommenden zwei Jahre um sogenannte „Schlichtwohungen“ bemühen, damit sowohl künftige Asylbewerber als auch obdachlose Bürger der Stadt Plön adäquat untergebracht werden können.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt den genannten Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt der Ratsversammlung der Verlängerung des Mietvertrages zwischen der Stadt Plön und der Wankendorfer Baugenossenschaft zuzustimmen.

Herr Bürgermeister Winter wird bevollmächtigt den Nachtrag zu unterzeichnen. 

 

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Anlagen

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