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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 und der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grebin hier: Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB; Stellungnahme der Stadt Plön
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
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Entscheidung
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23.09.2020
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Mit Schreiben des Planungsbüros Benz, Hüttmann u. Partner vom 18.08.2020 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an den Bauleitplanverfahren für die Aufstellung der 3. Flächennutzungsplanänderung für 2 Teilbereiche der Gemeinde Grebin (Teilbereich 1: Nordwestlich von Grebin, südöstlich des Behler Weges, nördlich des oberen Mühlenberges an der Mühle Grebin, sowie Teilbereich 2: Südwestlich von Grebin, zwischen dem Grebiner Redder und dem Schierensee) sowie für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 der Gemeinde Grebin beteiligt.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist es, eine touristische Weiterentwicklung in der Gemeinde Grebin zu ermöglichen. Dafür sollen Flächen, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan derzeit als landwirtschaftliche Flächen dargestellt werden, künftig als Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen „Restaurant und Tourismus“, „Mühle“, bzw. „Erholung und Ferienwohnungen“ sowie „Gestüt und Reitsport“ sowie dazugehörige Grünflächen dargestellt werden.
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Umsetzung des touristischen Konzepts in eine verbindliche Planung. Dabei sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von insgesamt 11 Ferienwohnungen, 3 Personalwohnungen, 2 Schank- und Speisewirtschaften, einem Café, einem Hofladen, Seminar- und Veranstaltungsräumen sowie diesen Nutzungen zugeordneten Nebenanlagen geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die baulichen Anlagen des Gestüts gesichert werden. Ein Großteil der aufgeführten Nutzungen soll in Bestandsgebäuden realisiert werden. Neu gegenüber der heutigen Bestandssituation sind die Ferienhäuser östlich der Mühle sowie eine Stellplatzanlage nördlich der Mühle.
Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von
Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich.
1. Gegen die 3. Flächennutzungsplanänderung sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Grebin werden keine Bedenken vorgebracht. Belange der Stadt Plön sind nicht betroffen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an die Gemeinde
Grebin abzugeben.
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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