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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2051

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben des Planungsbüros Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau vom 02.09.2020 (Eingang: 03.09.2020) wird die Stadt Plön gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bosau, Kreis Ostholstein, unterrichtet.

 

Der ca. 1,9 Hektar große Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans liegt südwestlich des Ortsteils Kleinneudorf, beidseitig der Straße Kleinneudorf und nordwestlich der Straße Kraienbargsredder.

Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bosau sind die Flächen des Plangebietes teilweise als gemischte Bauflächen (M) und teilweise als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung einer Wohnnutzung auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Deckung der vorhandenen Nachfrage an Wohnbaugrundstücken.

 

Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Gegen die 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bosau, Kreis Ostholstein, für ein Gebiet südwestlich des Ortsteils Kleinneudorf, beidseitig der Straße Kleinneudorf und nordwestlich der Straße Kraienbargsredder werden von der Stadt Plön weder Bedenken vorgebracht noch Anregungen und Hinweise gegeben. Belange der Stadt Plön sind nicht betroffen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an die Gemeinde Bosau, Kreis Ostholstein, abzugeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter*innen:

 

Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:   Nein-Stimmen:  Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

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