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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVB/2020/0387

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Abwasseranlagensatzung der Gemeinde Bösdorf vom 04. Dezember 2013, in Kraft getreten am 01. Januar 2014 in der Fassung des 3. Nachtrags vom 28. September 2018, in Kraft getreten am 01. Januar 2019, beträgt der zu erhebende Verwaltungsgebührensatz für die Klärschlammbeseitigung bisher einheitlich 8,70 € je Entsorgungsvorgang. Zusätzlich fällt eine Benutzungsgebühr in Höhe von 50,11 € je Kubikmeter abgeholten Abwassers an.

 

Die zu veranschlagende Verwaltungsgebühr wurde letztmalig von Mitarbeitern des Amtes Großer-Plöner-See kalkuliert, dem die Gemeinde Bösdorf seinerzeit angehörte.  Nach Prüfung der Gebühr des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises  Plön wurde die Gemeinde Bösdorf aufgefordert, eine neue Gebührenkalkulation zu fertigen und zu verabschieden.

 

Das Zahlenwerk zu der Kalkulation ist der Anlage zu entnehmen.

 

Unter Berücksichtigung der mit der Zeit gestiegenen Personalkosten erhöht sich die Verwaltungsgebühr auf 12,50 € je Vorgang.

 

Die Benutzungsgebühr ergibt sich aus der Abrechnung der Firma Remondis für die Abfuhr des Abwassers und des Bescheides des Amtes Preetz – Land für die Annahme des Abwassers zur Behandlung in der Fäkalschlammbehandlungsanlage. Die Benutzungsgebühr wird jährlich angepasst und eins zu eins umgelegt. 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Finanzausschuss und die Gemeindevertretung nehmen die Kalkulation der Verwaltungsgebühr für die Abwasserbeseitigung zur Kenntnis. 

 

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Anlagen

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