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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVB/2020/0388

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Neukalkulation der Verwaltungsgebühr für die Klärschlammentsorgung ist der nachstehende 4. Nachtrag zur Abwasseranlagensatzung erforderlich:

 

 

Satzung

über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der Gemeinde Bösdorf (Abwasseranlagensatzung)

- 4. Nachtrag -

 

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig – Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. – H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVOBl. Schl. – H. S. 364), der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig – Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl. – H. S 27), zuletzt geändert durch  Gesetz vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl. – H. S. 425) und des § 44 Landeswassergesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl. – H. S. 425), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes  vom  22. Juni  2020  (GVOBl. Schl. – H.  S.  352)  wird  nach  Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bösdorf vom 22.Oktober 2020 die Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der Gemeinde Bösdorf (Abwasseranlagensatzung) vom 04. Dezember 2013 in der Fassung des 3. Nachtrags vom 28. September 2018 wie folgt geändert:

 

Artikel I

 

§ 6 wird wie folgt geändert: 

 

(1) Für die Benutzung der Einrichtung nach § 1 dieser Satzung wird eine Benutzungsgebühr nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Sie ist zur Deckung der Kosten der Abwasserbeseitigung einschließlich der Kosten der laufenden Verwaltung bestimmt.

 

(2) Die Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung beträgt einheitlich 50,11 € je Kubikmeter abgeholten Abwassers zuzüglich einer   Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,50 € je Entsorgung.

 

Artikel II

 

Außerkrafttreten

 

Die Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der Gemeinde Bösdorf (Abwasseranlagensatzung) vom 19. Dezember 2013 in der Fassung des 3. Nachtrags vom 28. September 2018 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

 

Artikel III

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

Bösdorf, den

 

 

 

   Gemeinde Bösdorf

    Der Bürgermeister 

 

 

 

    Engelbert Unterhalt

        Bürgermeister                                                                                               

 

 

 

Veröffentlicht:

 

Bösdorf, den

 

Gemeinde Bösdorf

Der Bürgermeister

 

 

 

Engelbert Unterhalt

    Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:

 

Die 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der Gemeinde Bösdorf (Abwasseranlagensatzung) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

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Anlagen

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