Aufgrund der Neukalkulation der Verwaltungsgebühr für die Klärschlammentsorgung ist der nachstehende 4. Nachtrag zur Abwasseranlagensatzung erforderlich:
Satzung
über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der Gemeinde Bösdorf (Abwasseranlagensatzung)
- 4. Nachtrag -
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig – Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. – H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVOBl. Schl. – H. S. 364), der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig – Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl. – H. S 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl. – H. S. 425) und des § 44 Landeswassergesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 2019 (GVOBl. Schl. – H. S. 425), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Juni 2020 (GVOBl. Schl. – H. S. 352) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Bösdorf vom 22.Oktober 2020 die Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der Gemeinde Bösdorf (Abwasseranlagensatzung) vom 04. Dezember 2013 in der Fassung des 3. Nachtrags vom 28. September 2018 wie folgt geändert:
Artikel I
§ 6 wird wie folgt geändert:
(1) Für die Benutzung der Einrichtung nach § 1 dieser Satzung wird eine Benutzungsgebühr nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Sie ist zur Deckung der Kosten der Abwasserbeseitigung einschließlich der Kosten der laufenden Verwaltung bestimmt.
(2) Die Benutzungsgebühr für die Abwasserbeseitigung beträgt einheitlich 50,11 € je Kubikmeter abgeholten Abwassers zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,50 € je Entsorgung.
Artikel II
Außerkrafttreten
Die Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der Gemeinde Bösdorf (Abwasseranlagensatzung) vom 19. Dezember 2013 in der Fassung des 3. Nachtrags vom 28. September 2018 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Artikel III
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Bösdorf, den
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
Engelbert Unterhalt
Bürgermeister
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Bösdorf, den
Gemeinde Bösdorf
Der Bürgermeister
Engelbert Unterhalt
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