In der anliegenden Übersicht sind die bis einschließlich 16.09.2020 im Haushaltsjahr 2020 vom Bürgermeister angeordneten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) aufgeführt.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt laut Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Bösdorf 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Dies betrifft auch die Deckungskreisüberschreitungen unter 2.000,00 €.
Die Überschreitungen über 2.000,00 € sind von der Gemeindevertretung zu genehmigen und daher hier gesondert erläutert. Insgesamt belaufen sich die Mehrausgaben bis zum 16.09.2020 auf 17.850,74 €. Davon wurden 1.400,00 € bereits per Beschluss durch die Gemeindevertretung bewilligt, 9.200,97 € sind durch die Deckungskreise gedeckt und 4.445,02 € vom Bürgermeister im Rahmen seiner Ermächtigung genehmigt. Somit verbleiben über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 2.804,75 €, die noch durch die Gemeindevertretung zu genehmigen sind. Auf die Erläuterungen in der beigefügten Anlage wird verwiesen.
Alle Überschreitungen wurden im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2020 bei der Ermittlung der Ansätze berücksichtigt.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den nachfolgenden Beschluss zu fassen: