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87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für den Bereich südlich des Behler Wegs hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
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Entscheidung
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21.10.2020
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Anlass für die Aufstellung der 87. Änderung des Flächennutzungsplans ist die weiterhin rege Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Stadt Plön.
In dem einzigen Gewerbegebiet der Stadt Plön, dem benachbartem Gewerbegebiet am Behler Weg, sind nahezu alle Grundstücke bebaut und werden gewerblich genutzt. Es gibt nur noch wenige freie Flächen zur Veräußerung. Um langfristig ein ausreichendes und differenziertes Angebot an Gewerbeflächen anbieten zu können, ist eine Ausweisung weiterer Gewerbeflächen erforderlich.
Hierfür eigenen sich die vorliegenden Flächen der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes südöstlich des Gewerbegebietes Behler Weg. Es können Synergieeffekte zwischen den Gewerbebetrieben entstehen. Von Vorteil ist auch die sehr gute Anbindung der Fläche über den Behler Weg an die Lütjenburger Straße (Bundesstraße B430) an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz.
Mit der Entwicklung des neuen Gewerbegebiets möchte die Stadt Plön das Flächenangebot für die Ansiedlung von kleineren Gewerbebetrieben ergänzen und verbessern.
Im weiteren Verfahren der Flächennutzungsplanänderung soll für den Geltungsbereich dann der seit 25.02.1994 rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 39 entsprechend geändert werden.
Ziel der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die Entwicklung eines Gewerbegebietes planerisch vorzubereiten und die dargestellten Grünflächen an den realen Bedarf anzupassen.
Zudem soll die bisherige Darstellung eines Regenrückhaltebeckens direkt am Behler Weg an das in der Örtlichkeit bestehenden Regenrückhaltebecken im südwestlichen Geltungsbereich angepasst werden.
Aufstellungsbeschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für den Bereich südlich des Behler Wegs.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt den vorgelegten Vorentwurf für die 87. Änderung des Flächennutzungsplans als Grundlage für die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Aushang der Unterlagen im Rathaus für die Dauer von vier Wochen.
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4 MB
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