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Bebauungsplan Nr. 14, 4. Änderung für das Gebiet "Gewerbegebiet zwischen dem Behler Weg und der Bundesstraße 430" hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
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Entscheidung
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21.10.2020
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Anlass für die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 ist die Notwendigkeit, die bestehenden Festsetzungen – insbesondere für die Art und das Maß der baulichen Nutzung – zu aktualisieren und an die Anforderungen für die vorhandenen gewerblichen Nutzungen ebenso wie für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben anzupassen.
Insbesondere die Art der baulichen Nutzung der rechtskräftigen 3. Änderung lässt nur eine geringe Bandbreite an Nutzungen zu. In der Vergangenheit kam es bei der Neubebauung bzw. Nutzungsänderung von einzelnen Grundstücken zu Schwierigkeiten bei der Zulassung von geplanten gewerblichen Nutzungen, die nach aktuellen Anforderungen mit Gewerbegebieten eigentlich konform sind.
Auch vor dem Hintergrund, dass das Gewerbegebiet am Behler Weg das einzige Gewerbegebiet in der Stadt Plön ist, soll der Katalog der zulässigen Nutzungen möglichst breit gefächert sein, um die Ansiedlung von vielen unterschiedlichen Betrieben zu ermöglichen und einer Abwanderung in Gewerbegebiete benachbarter Gemeinden entgegenzuwirken.
Daher soll im Rahmen der 4. Änderung eine möglichst große Bandbreite an Nutzungen zugelassen werden, die lediglich durch Immissionsfestsetzungen zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung und der schützenswerten Nutzungen im Gewerbegebiet sowie durch Einzelhandelsfestsetzungen, mit denen zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen werden, begrenzt werden. Die sogenannte „Plöner-Liste“ mit den zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß dem aktuellen Einzelhandelsgutachten der CIMA (Dezember 2019) dient als Grundlage für die Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel (vgl. Kapitel 4.1).
Ziel der Stadt Plön ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung vorhandener und die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe zu schaffen. Dabei soll das Spektrum der zulässigen Nutzungen überarbeitet und eine größere Bandbreite von Unternehmen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes sowie Büro- und Dienstleistungsnutzungen zugelassen werden. Eine Steuerung des Einzelhandels mit dem Ausschluss zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente ist weiterhin vorzusehen. Weiterhin soll ausnahmsweise Betriebswohnen im Gewerbegebiet möglich sein.
Darüber hinaus sind Festsetzungen zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung vor Gewerbelärm zu treffen. Zudem soll die vorhandene Begrünung des Gewerbegebietes gesichert werden.
Bereits am 12.09.2017 wurde ein Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB eingeleitet.
Die Zielsetzung war die Aktualisierung der planungsrechtlichen Grundlage für die Sicherung vorhandener und die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe – insbesondere mit der Neuformulierung der Zulässigkeit von Nutzungen. Das Verfahren wurde bisher nicht weitergeführt.
Durch den neuen Aufstellungsbeschluss soll die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 im Normalverfahren mit Umweltprüfung wieder aufgenommen werden. Es wird die Zielsetzung verfolgt, die Festsetzungen insbesondere zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung – vor dem Hintergrund des Immissionsschutzes der angrenzenden Wohnbebauung vor Gewerbelärm – an zeitgemäße Anforderungen anzupassen.
Aufstellungsbeschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14, 4. Änderung für das Gebiet „Gewerbegebiet zwischen dem Behler Weg und der Bundesstraße 430“.
Aufhebung Aufstellungsbeschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 12.09.2017 aufzuheben.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt den vorgelegten Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 14, 4. Änderung für das Gebiet „Gewerbegebiet zwischen dem Behler Weg und der Bundesstraße 430“ als Grundlage für die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Aushang der Unterlagen im Rathaus für die Dauer von vier Wochen.
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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