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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2088

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stettiner Straße liegt im Wohngebiet „Plön Ost“ und verläuft in Nord-/Südrichtung. Sie verbindet die Danziger Straße mit der Ulmenstraße.

Die Straße hat eine Länge von ca. 260 m. Die Asphaltfahrbahn hat, einschl. der beidseitigen Wasserläufe aus Granitsteinen, eine Breite von 5,10 m. Beidseitig befinden sich gepflasterte Gehwege in Breiten von 1,50 m. Fahrzeuge werden am westlichen Fahrbahnrand abgestellt, sodass überwiegend nur eine Fahrspur für den fließenden Verkehr zur Verfügung steht.

 

Das Ingenieurbüro Wasser- und Verkehrs-Kontor aus Neumünster erhielt 2016 den Auftrag, eine verkehrliche Stellungnahme zum Wohngebiet „Plön Ost“ zu erarbeiten.

Die Ergebnisse wurden im Dezember 2016 der Stadt Plön übergeben (siehe Anlage). Auf Seite 5 und 6 wird auf die Situation in der Stettiner Straße eingegangen und es werden Lösungen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation vorgeschlagen.

 

Im Ausschuss wurde beschlossen, die Stettiner Straße im Vollausbau zu erneuern. Sämtliche Ver- und Entsorger sind beteiligt.

Die Stadtwerke Plön werden die Schmutz- und Regenwasser-Haupt- sowie die Grundstücksanschlusskanäle erneuern. Die Leerrohre für die Glasfaserkabel wurden bereits verlegt.

Die Schleswig-Holstein Netz AG sowie die Holsteiner Wasser werden, soweit erforderlich, Strom-, Gas- und Wasserleitungen erneuern.

Die Telekom und Vodafone Kabel-Deutschland wurden ebenfalls beteiligt, haben sich aber bis jetzt noch nicht geäußert, ob aus ihrer Sicht Handlungsbedarf besteht.

Die Ver- und Entsorger werden an den Kosten für die anfallenden Erd- und Oberflächenarbeiten beteiligt.

 

Nach einer beschränkten Ausschreibung erhielt das Ingenieurbüro Hauck aus Kiel den Auftrag für Planung, Ausschreibung und Bauleitung zum Vollausbau der Straße.

 

Es wurden vier Vorentwürfe vorgelegt, die als Diskussionsgrundlage für den geplanten Straßenausbau dienen sollen.

Auch Kombinationen aus verschiedenen Entwürfen sind selbstverständlich möglich.

 

 

Vorentwurf Variante 1, Plan Nr. 1.1:

Die Straße ist aus beiden Richtungen befahrbar.

Die Fahrbahn hat eine Breite von 5,00 m.

Auf beiden Seiten werden Gehwege in Breiten von 1,50 m angelegt.

Die Bordsteine werden als Rundbordsteine ausgeführt, sodass die Gehwege überfahren werden können.

Auf der westlichen Straßenseite können ca. 20 Fahrzeuge parken.

 

Vorentwurf Variante 2, Plan Nr. 1.2:

Die Straße weist den gleichen Querschnitt auf wie der Vorentwurf Plan Nr. 1.1.

Die Bordsteine werden jedoch als Hochbordsteine mit einer Ansicht von 10 bis 12 cm ausgeführt.

Parkmöglichkeiten wie im Vorentwurf Plan Nr. 1.1.

 

Vorentwurf Variante 3, Plan Nr. 1.3:

Wie bei den Entwürfen Nr. 1.1 und 1.2 ist die Straße aus beiden Richtungen befahrbar.

Die Fahrbahnbreite beträgt wieder 5,00 m.

Der Gehweg auf der östlichen Straßenseite wird in einer Breite von 2,00 m hergestellt, dafür hat der Gehweg auf der westlichen Straßenseite nur eine Breite von 1,00 m.

Der schmale Gehweg auf der westlichen Straßenseite wird mit einem Hochbordstein mit einer Ansicht von 10 bis 12 cm hergestellt.

Der Gehweg auf der östlichen Straßenseite erhält einen Rundbordstein und kann somit überfahren werden.

Auch bei diesem Entwurf besteht die Möglichkeit 20 Fahrzeuge am westlichen Fahrbahnrand abzustellen.

Zusätzlich wird in diesem Vorentwurf auf Höhe von Haus Nr. 3 eine Möglichkeit der Fahrbahnquerung für Fußgänger aufgezeigt.

 

Vorentwurf Variante 4, Plan Nr. 1.4:

Entgegen den anderen Entwürfen wird eine Einbahnstraßenregelung in Nord- / Südrichtung eingerichtet.

Die Fahrbahnbreite beträgt wieder 5,00 m.

Beidseitig werden Gehwege mit Breiten von 1,50 angelegt.

Die Bordsteine werden beidseitig als Hochbordsteine mit einer Ansicht von 10 bis 12 cm ausgeführt.

Durch die Ausweisung als Einbahnstraße können 28 Fahrzeuge am westlichen Fahrbahnrand abgestellt werden, da Ausweichflächen für Begegnungsverkehr nicht erforderlich sind.

 

Der Unterzeichner betrachtet keine der vorgeschlagenen Entwürfe als endgültige Lösung, sondern eine Kombination aus den Varianten 3 und 4.  

 

Die Fahrbahnbreite muss 5,00 m betragen. Für beide Gehwege steht somit nur eine Gesamtbreite von 3,00 m zur Verfügung. Ob ein Gehweg zu Lasten des anderen Gehweges breiter ausgeführt werden soll wird zur Diskussion gestellt (1,50 m/1,50 m oder 2,00 m/1,00 m).

Eine zusätzliche Querungsmöglichkeit der Fahrbahn sollte vorgesehen werden.

Alle Fußgängerquerungen sollen barrierefrei hergestellt und mit taktilen Elementen für sehbehinderte Menschen ausgestattet werden.

 

Die Ausweisung als Einbahnstraße in Nord-/Südrichtung ist sinnvoll, ob auf gesamter Länge oder ab der Zufahrt zu den Garagen muss diskutiert werden.

 

Wechselseitiges Parken auf beiden Fahrbahnseiten sollte vorgesehen werden, da hierdurch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert wird.

 

An der Seite, an der geparkt wird, sollte zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Hochbordstein gesetzt werden.

Auf der jeweils gegenüberliegenden Seite sollte zwischen Fahrbahn und Gehweg ein Rundbordstein gesetzt werden, damit der Gehweg überfahren werden kann. Dies ist erforderlich, damit auch größere Fahrzeuge und Lkw`s die Straße problemlos durchfahren können.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss nach Beratung  

 

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Anlagen

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