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Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
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Implementierung und Verstätigung des Klimaschutzes in Verwaltung und Politik
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus
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Vorberatung
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22.10.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Plön
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Entscheidung
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09.11.2020
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Die Ratsversammlung hat am 25. November 2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Ratsversammlung der Stadt Plön teilt die Einschätzung, dass der Welt eine Klimakatastrophe droht, wenn nicht schnell und entschlossen Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele (UN, Pariser Klimaschutzabkommen, Weltklimarat) unternommen werden. Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten zum Klimaschutz beitragen. Bei allen neuen Beschlüssen der Selbstverwaltung und Maßnahmen der Verwaltung sollen Aspekte der Klimaverträglichkeit mit betrachtet und abgewogen werden. Außerdem soll im Dialog mit den Einwohner:innen, aber auch den Gästen unserer Stadt umweltbewusstes Handeln verstärkt werden.“
Im Kontext verstärkter Klimaschutzaktivitäten verfügt die Stadt Plön seit November 2019 über ein Klimaschutzmanagement. Bis zum November 2021 wird mit Hilfe von Fördergeldern der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ein integriertes Klimaschutzkonzept als Basis für sämtliche zukünftige Klimaschutzaktivitäten der Stadt Plön erstellt. Im Juli 2020 wurde zudem der Antrag auf Förderung eines Quartierskonzeptes „Plön West“ bei der KfW-Bank in Zusammenarbeit mit der IB-SH gestellt. Die Förderbescheide der KfW und der IB SH liegen zwischenzeitlich vor. Die Vergabe an ein zu beauftragendes Büro erfolgt Mitte Oktober. Darüber hinaus wurden durch Herrn Hartmann zahlreiche einzelne operative Projekte angeschoben.
Die Stadt Plön beschäftigt sich nicht erst seit 2019 mit Klimaschutzaktivitäten um den eigenen Beitrag zum globalen Ausstoß von Treibhausgasen zu minimieren und ihrer Verantwortung einer Vorbildfunktion gerecht zu werden: Die Stadtverwaltung hat mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im gesamten Stadtgebiet von Plön ab dem Jahr 2013, der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung der Schwimmhalle in Plön im Jahr 2018, der Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen an den Plöner Schulen (u.a. Instandsetzung der Umkleide- und Sanitärräume, Erneuerung der Fenster, Wärmedämmung der Außenwände, Dachflächen- und Deckensanierung und Umrüstung auf eine Holzpelletheizung an der Sporthalle Breitenauschule ab 2011 sowie hydraulischer Abgleich des Heizungssystems, Erneuerung der Hallenbeleuchtung, Einbau einer kontrollierten Lüftung sowie Erneuerung der Fassade und einfach verglaster Fenster an der Gemeinschaftsschule am Schiffsthal in den Jahren 2016 und 2017) und der Teilnahme an der Stadtradeln-Aktion in den Jahren 2018-2020 Schritte auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Stadt unternommen.
Jede Beschaffung, jedes Bauvorhaben und alle Themen, die Mobilität betreffen, haben eine Klimarelevanz. Sie verbrauchen entweder mehr oder weniger Energie, versiegeln Flächen oder verbrauchen Ressourcen.
Daher gilt es, den Klimaschutzgedanken auch in der täglichen Arbeit der Verwaltung und in der Politik strukturell zu verfestigen, um die Klimaschutzziele dem künftigen Handeln verstärkt voranzustellen.
Neben den zahlreichen Möglichkeiten, in denen die „Verwaltung als Vorbild“ agieren kann (Bestandteil des Integrierten Klimaschutzkonzeptes), geht es hier um die dauerhafte Einbindung in ALLRIS-Beschlussvorlagen.
Bisher sehen die Beschlussvorlagen der Stadt Plön folgende Struktur vor:
-Sachverhalt
-Beschlussvorschlag
-Anlagen
Bevor künftig die Beschlussvorlagen freigegeben werden, soll nach dem „Sachverhalt“ der Zusatz
-Auswirkungen auf den Klimaschutz (CO2-Ausstoß/Energieverbrauch)
Ο positiv
Ο negativ
Ο keine
eingefügt werden.
Soweit die Vorlagenersteller:innen „positiv“ oder „negativ“ ankreuzen, ist der Klimaschutzmanager zu beteiligen. Von ihm ist dann die Klimarelevanz zu beurteilen. Er erarbeitet bei relevanten Auswirkungen zusammen mit den Vorlagenersteller:innen dann ggf. Alternativen. Sollte es keine Alternativen bzw. Optimierungsmaßnahmen geben, kämen monetäre Kompensationen der CO2 – Emissionen in Betracht (z.B. Verkauf eigener Zertifikate oder Ankauf von Zertifikaten Dritter) oder auch Aufforstungsmaßnahmen vor Ort.
Die Prüfung der Vorlage durch den Klimaschutzmanager bedeutet jedoch nicht, dass sich die Vorlagenersteller:innen nicht auch selbst klimarelevante Gedanken machen und soweit möglich, bereits im Vorwege eine Abstimmung vornehmen. In diesem Fall dient der Hinweis in der Beschlussvorlage einer formalen Dokumentation gegenüber Politik und Öffentlichkeit dahingehend, dass die Stadt Plön den Aspekt des Klimaschutzes bei politischen Entscheidungen hinreichend beleuchtet. Ein Leitfragenkatalog für die Prüfung der Klimarelevanz für die Vorlagenersteler:innen ist zu entwickeln, einzuführen und allen Mitarbeiter:innen mit Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung zu stellen.
Die Beurteilung der Klimarelevanz trifft Aussagen im Hinblick auf die Menge und die Dauer der durch die Entscheidung ausgelösten CO2-Emission. Im Integrierten Klimaschutzkonzept werden Aussagen darüber zu finden sein, inwieweit der gesamtstädtische CO2-Ausstoß zu reduzieren ist, um die Klimaziele zu erreichen.
Wichtig ist hierbei, dass bei Entscheidungen über die Treibhausgasreduzierung hinaus auch weitere positive Auswirkungen auf den Klimaschutz darzustellen sind (z.B. Minderverbrauch fossiler Energien, Flächenentsiegelung, ressourcenschonende Beschaffung etc.pp.). Dies trägt zu einem positiven Gesamtbild für den Klimaschutz bei und kann förderlich für weitere Klimaschutzmaßnahmen sein.
Die Beurteilung der Auswirkung auf den Klimaschutz soll sich beziehen
1. Auf die Menge
Ο gering
Ο mittel
Ο groß
und
2. Auf die Dauer
Ο kurz
Ο mittel
Ο lang
Ausnahmen:
Eine Einschätzung der Klimarelevanz kann dann nicht mehr vorgenommen werden, wenn die Auswirkungen aufgrund von bisherigen Entscheidungen nicht mehr zu beeinflussen sind. Ebenso werden bei Anträgen aus der Politik keine Klimaauswirkungen dargestellt, da in der Regel keine Beteiligung der Verwaltung vor der Einbringung des Antrages erfolgt ist.
Letztlich geht es darum, das gesamte Handeln auf den Klimaschutz auszurichten und diesen auf allen Ebenen konsequent und konstant mitzudenken.
