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ALLRIS - Vorlage

Vorlage Feuerlöschverband - VO/RV/2020/2115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt laut Haushaltssatzung 2020 des Feuerlöschverbandes Groß-Plön 1.500,00 €. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die Verwaltung hat am 22.04.2020 durch einen Hinweis der Geschäftsstelle der Kreis-feuerwehrzentrale erfahren, dass schon am 04.05.2020 ein neuer Fördertopf für Abbiegeassistenzsysteme für LKW geöffnet wird.

Im Januar 2019 gab es dazu bereits ein Förderprogramm, welches völlig überzeichnet und der Fördertopf schon innerhalb von vier Tagen vollständig ausgeschöpft war, so dass die Verwaltung jetzt ein rasches Handeln als erforderlich erachtete.

 

Abbiegeassistenzsysteme können erheblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr beitragen und Unfälle zwischen rechtsabbiegenden Lkw, Bussen etc. und ungeschützten Verkehrsteilnehmern vermeiden.

Ziel der Aktion ist die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen, Kommunen und Organisationen, ihre Fuhrparks auf eigene Kosten so schnell wie möglich mit sogenannten Abbiegeassistenten auszurüsten bzw. Neufahrzeuge ausschließlich mit Abbiegeassistenten anzuschaffen; und dies vor dem verbindlichen Einführungsdatum auf EU-Ebene (ab 06.07.2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 07.07.2024 für neue Fahrzeuge).

 

Je Fahrzeug wurden Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 €/brutto angesetzt.

Jedes Fahrzeug wird max. mit bis zu 1.500 € bzw. 80% der Gesamtkosten gefördert.

 

Nach Zustimmung durch den Verbandsvorsteher gemäß § 4 der Haushaltssatzung am 30.04.2020 hat die Verwaltung der Stadt Plön unter anderem auch für den Feuerlöschverband Groß-Plön für das Verbandsfahrzeug HLF 20/16 den Online-Antrag gestellt und bewilligt bekommen.

 

Nach einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren wurde der Auftrag dem günstigsten Anbieter erteilt. Zwischenzeitlich sind Einbau, Rechnungstellung, Verwendungsnachweis und Zuwendungsbescheid erfolgt bzw. erteilt worden.

 

 

 

ÜPL/APL:

HHSt. 13000.9350  Einbau 1.506,84 €

HHSt. 13000.9350  KÜS-Abnahme                 58,00 €

Gesamt: 1.564,84 €

 

Förderung:

HHSt. 13000.3620  80% der Gesamtkosten 1.251,87 €

 

Die Kosten sind zu 80% durch die Förderung und die restlichen 20% durch eine geringere Zuführung an die Rücklage im laufenden HHJ 2020 gedeckt.

 

Die Gesamtkosten überschreiten geringfügig um 64,84 € den laut Haushaltssatzung zulässigen vom Verbandsvorsteher zu erteilenden Höchstbetrag von 1.500,00 €.

 

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Beschlussvorschlag

Der Leistung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 1.564,84 € für den Einbau eines Abbiegeassistenzssystems im Verbandsfahrzeug wird gemäß § 82 Gemeindeordnung zugestimmt.

 

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