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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.10.2020 wurde die Stadt Plön gem. § 2 Abs. 2 BauGB an der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 der Gemeinde Malente beteiligt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets auf der Fläche eines ehemaligen Feriencamps. Durch die vorherige Nutzung ist das Plangebiet bereits anthropogen geprägt; der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Belange der Stadt Plön sind aus Sicht der Verwaltung nicht betroffen. Ein Vorbringen von Bedenken oder eine Mitteilung von Anregungen und Hinweisen ist nicht erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Gegen die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 der Gemeinde Malente werden keine Bedenken vorgebracht.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an die Gemeinde Malente abzugeben.

 

 

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Anlagen

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