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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 - "Krabbe 2+3" für das Gebiet nordöstlich der Straße "Krabbe" und nordwestlich der "Lütjenburger Straße" hier: Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
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Entscheidung
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25.11.2020
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Am 05.08.2019 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 – „Krabbe 2+3“ für das Gebiet nordöstlich der Straße "Krabbe" und nordwestlich der "Lütjenburger Straße“ gefasst.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist unter Berücksichtigung der Sicherung der besonderen städtebaulichen Qualität des Gebietes die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung neuer Wohneinheiten, die zur anteiligen Deckung des in der Stadt Plön vorherrschenden dringenden Wohnraumbedarfes beitragen sollen.
Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden überarbeitet und werden hiermit erneut dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung vorgelegt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt den vorgelegten Vorentwurf für Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 – „Krabbe 2+3“ für das Gebiet nordöstlich der Straße "Krabbe" und nordwestlich der "Lütjenburger Straße“ als Grundlage für die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Aushang der Unterlagen im Rathaus für die Dauer von vier Wochen.
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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