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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2020/2066-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die CDU-Fraktion in der Plöner Ratsversammlung hat zur Sitzung der Ratsversammlung am 30. September 2020 einen Antrag „Fördermittel aus dem Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ / Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts“ eingebracht.

Der Antrag wurde von den Mitgliedern der Ratsversammlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) zur weiteren Beratung überwiesen.

 

In der Sitzung des SteP am 21. Oktober 2020 wurde der o.g. Antrag beraten und nach ausführlicher Diskussion die Verwaltung mit der Klärung der einzuhaltenden Rahmenbedingungen des GAK-Rahmenplans beauftragt.

 

Als Ergebnisse einer Anfrage beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), das Ansprechpartner für das Projektauswahlverfahren GAK - Ortskernentwicklung ist, können festgehalten werden:

 

Die Erarbeitung von Ortsentwicklungskonzepten gilt als Ansatz zur Gestaltung eines demografiegerechten Stadtumbaus. Dabei stehen die Sicherung der Daseinsvorsorge, generationsübergreifende Angebote, die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie die Erhaltung der Siedlungsstruktur und Identität von Orten im Vordergrund. Wichtige Grundlagen bilden eine breite Bürgermitwirkung und ein abgestimmtes Vorgehen auf der Ebene der Kommune und der Region. Sogenannte Schlüsselprojekte der Ortsentwicklung und damit Schwerpunkte des Stadtumbaus dienen u.a. der Reduzierung von Leerstand durch Neu- und Umnutzung sowie Rückbau, der barrierefreien, multifunktionalen Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen - insbesondere zur Erhaltung attraktiver Ortskerne.

 

Eine Förderung eines Ortentwicklungskonzepts ist nach GAK-Rahmenplan „Förderbereich 1: Integrierte ländliche Entwicklung“ in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten bis zu einem maximalen Zuschuss von 50.000,00 EUR möglich. Die Stadt Plön wird gemäß der „Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein“ als ländlicher Raum angesehen und ist somit antragsberechtigt und förderfähig.

 

Eine Antragstellung zur Förderung der Kosten für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts kann zu jeder Zeit (ohne Stichtage) beim LLUR erfolgen. Es sind eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie mindestens 3 Angebote von Fachplanungsbüros einzureichen. Die Bewilligung erfolgt auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Beauftragung eines Büros darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgen.

 

Folgende Mindestanforderungen an das Konzept zur Ortsentwicklung sind unbedingt in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen, da sonst das Konzept nicht zur GAK-Förderung Ortsentwicklung herangezogen werden kann und somit eine Förderung ausgeschlossen ist:

- Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Kommune wurden untersucht.

- Eine Erhebung des Innenentwicklungspotenzials liegt vor und / oder das Konzept beinhaltet Ansätze zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme.

- Das Konzept wurde unter Einbindung thematisch relevanter Akteure und der Bevölkerung erstellt.

- Die Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung wurden untersucht.

 

Auf Grundlage des endgültigen Ortsentwicklungskonzepts können später Förderungen im Rahmen der GAK für Vorhaben der Ortsentwicklung beantragt werden. Projekte, die förderfähig sind und nach einer Überprüfung sog. Projektbewertungskriterien eine Mindestqualität bieten, werden für förderwürdig erklärt. Die Qualitätskriterien reichen von Schlüsselprojekt zur Ortsentwicklung über Schaffung von Arbeitsplätzen und inklusiven Ansätzen bis hin zur Integration von Flüchtlingen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer detaillierten Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Beauftragung eines Fachplanungsbüros mit den Leistungen zur Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts für die Stadt Plön. Der Inhalt der Leistungsbeschreibung ist mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) abzustimmen, um die Förderfähigkeit der Kosten zu gewährleisten.

 

2. Die mit dem LLUR abgestimmte Leistungsbeschreibung ist vor der Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung und vor der Vergabe von Planungsleistungen an ein Fachplanungsbüro dem SteP zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts für die Stadt Plön erforderlichen Planungsmittel für den Haushalt 2021 anzumelden.

 

 

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Anlagen

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