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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVB/2020/0396

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben am 27.10.2011 den Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, er liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bösdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr kann der vom Wehrvorstand aufgestellte und von der Mitgliederversammlung beschlossene Einnahme- und Ausgabeplan erst nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft treten.

Eine Ablehnung wäre gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen 

 

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Beschlussvorschlag

Dem Einnahme- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr Bösdorf für das HHJ 2021 wird zugestimmt.

 

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Anlagen

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