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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVB/2020/0399

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 6 (2) Abwasseranlagensatzung beträgt der zu erhebende Gebührensatz für die Abwasserbeseitigung seit 01.01.2019 50,11 € je Kubikmeter abgeholten Abwassers zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,70 € (12,50 € ab dem 01.01.2021) je Entsorgung.

 

Die Firma Remondis wird gemäß schriftlicher Mitteilung vom 24.06.2020 ab Januar 2021 eine Gebühr für die Regelabfuhr in Höhe von 20,75 €/m³ netto (brutto 24,32 €) erheben.

 

Das Amt Preetz Land erhebt laut telefonischer Auskunft für die Annahme des Klärschlamms in der Fäkalschlammbehandlungsanlage in Kühren ab 2021 eine Gebühr in Höhe von 30,35 €/m³ (ohne Mehrwertsteuer).

 

Somit fallen für die Gemeinde Bösdorf ab 2021 pro Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm Gebühren in Höhe von 54,67 € an.

 

Aus den genannten Gründen ist eine Anpassung der Abwasseranlagensatzung zum 01.01.2021 (§ 6) notwendig.

 

Der Gemeindevertretung wird nachfolgender Beschluss empfohlen:

 

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Beschlussvorschlag

Die  5. Nachtragssatzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen der Gemeinde Bösdorf wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.   

 

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Anlagen

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