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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/GVB/2020/0400

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stromlieferverträge sind zeitlich begrenzt und alle zwei Jahre neu auszuschreiben. Entsprechend dem Ausschreibungsergebnis sind die Aufträge zu vergeben.

 

Die Gemeinde Bösdorf hat die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 über die KUBUS GmbH europaweit im Rahmen des Offenen Verfahrens ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote für die Lieferung von elektrischer Energie durch die KUBUS GmbH ist die ausgeschriebene Leistung an die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH, Lübecker Straße 20 in 24306 Plön zu vergeben.

 

Gegenüber der vergangenen Ausschreibung hat sich der Strompreis wie folgt reduziert:

 

 

Alter Strompreis Ct/kWh

Neuer Strompreis Ct/kWh

Differenz

Liegenschaften

6,094

4,882

1,212

Straßenbeleuchtung

5,127

4,234

0,893

 

Auf der Grundlage des bisherigen Stromverbrauches wurden die voraussichtlich anfallenden Kosten ermittelt. Danach beziffern sich die Kosten über die Gesamtlaufzeit (2 Jahre) des abzuschließenden Stromliefervertrages der Liegenschaften auf rund 23.000,00 €, die der Straßenbeleuchtung auf rund 12.000,00 €.

 

 

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Beschlussvorschlag

Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 wird die Leistung zur Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) der Liegenschaften sowie der Straßenbeleuchtung entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Ausschreibung an die Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH vergeben.

 

 

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