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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2199

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die von der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 beschlossene 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön ist aufgrund der Änderung in § 12 Abs. 3 hinsichtlich des  Zustimmungsvorbehaltes von der Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön nicht genehmigt worden.

 

Im vorliegenden Entwurf ist dieser Passus deshalb nicht mehr enthalten. Auf Anraten der Kommunalaufsicht sind einige redaktionelle Änderungen erfolgt. Des Weiteren wurde ein neuer § 3 b eingefügt. Dieser regelt die Rechte für Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch Dritte in Sitzungen der Ratsversammlung und der Ausschüsse. 

 

Im Übrigen wird auf die Vorlagen VO/RV/2020/2141 u. – 1 verwiesen.    

 

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Beschlussvorschlag

1. Der Hauptausschuss (08. 03. 2021) empfiehlt der Ratsversammlung, die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön in Form und Fassung der Anlage zur VO/RV/2021/2199 zu beschließen.

2. Die Ratsversammlung (24. 03. 2021) beschließt, die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön in Form und Fassung der Anlage zur VO/RV/2021/2199.

- 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Plön - 

 

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

X

keine

 

 

 

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Anlagen

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