Die Ausrichtung der Reinigungsorganisation der städtischen Gebäude, insbesondere der Bereich der öffentlichen WC Anlagen, wurde bereits mehrfach im Hauptausschuss beraten und diskutiert. Dabei wurde insbesondere der Fokus auf die steigenden Haushaltsmittel, die für die Reinigung und Unterhaltung der öffentlichen WCs aufzuwenden sind, gelegt.
Rückblickend gab es, verstärkt in den Saisonzeiten, zahlreiche Beschwerden bezüglich des Reinigungszustandes der öffentlichen WC Anlagen.
Die Verwaltung hat die Beschwerden jeweils umgehend aufgegriffen. Die zahlreichen Gespräche mit der damals beauftragten Fremdfirma verliefen jedoch zumeist ergebnislos, so dass der Vertrag von Seiten der Stadt Plön schlussendlich gekündigt wurde. Es wurden neue Reinigungsverträge - mit erhöhten Reinigungsintervallen - mit externen Fremdfirmen abgeschlossen. Im Ergebnis hat sich dadurch die Qualität des Reinigungszustandes der öffentlichen WC Anlagen erheblich gebessert und es liegen der Verwaltung kaum noch Beschwerden vor.
Die Steigerung der Qualität hat jedoch in der Folge auch erhöhte Kosten ausgelöst.
Mit den nachstehenden Ausführungen soll zunächst ein Überblick über die derzeitige Situation der Eigen- und Fremdreinigung gegeben werden.
Im Bereich der Eigenreinigung standen und stehen diverse personelle Wechsel und Renteneintritte an, so dass auch hier eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen werden musste.
Da sich der Bereich der Eigen- und der Fremdreinigung in bestimmten Liegenschaften, u.a. auch der saisonalen Reinigung der WC Anlagen vermischt, wird zunächst eine kurzfristige Lösung für die unmittelbar bevorstehende Saison angestrebt. Langfristig soll dann, in Abstimmung mit dem Hauptausschuss, eine Grundsatzentscheidung zur Eigen- bzw. Fremdreinigung getroffen werden, auf die in dieser Vorlage zum Abschluss noch näher eingegangen wird.
Die Stadt Plön beschäftigt zurzeit vier eigene Reinigungskräfte, die in den folgenden Liegenschaften eingesetzt werden:
Rathaus u. Nebengebäude: 2 Reinigungskräfte
Feuerwehr und Bücherei: 1 Reinigungskraft
SDLZ, Tourist Information und WC Anlagen (saisonal): 1 Reinigungskraft
Mit dem Rentenantritt einer Reinigungskraft (Vollzeit) zum 01.04.2021 und dem bereits erfolgten Ausscheiden einer weiteren Reinigungskraft im November 2020, die als Teilzeitkraft mit 28 Std./wöchentlich beschäftigt war, wurden Überlegungen angestellt, den Gesamtbereich der Reinigungsorganisation einer künftigen Neuausrichtung zu unterziehen.
Die Reinigungskraft, die nun zum 01.04.2021 in Rente geht, hat in der Vergangenheit - überwiegend saisonbedingt - Mehrarbeitsstunden geleistet.
In dieser Zeit hat die Mitarbeiterin die Reinigung bei folgenden Objekten wahrgenommen:
- Gartenstraße 9 + 11 und Obdachlosenunterkunft
- Schloßgarage
- Parnaßturm
- saisonalen WC (März – Oktober)
- Mittagsreinigung in der TIP
- Sonderreinigungen bei Veranstaltungen in der TIP
- die Urlaubsvertretung im gesamten Reinigungspool
Ab dem Jahre 2018 wurde zur Entlastung, insbesondere in der Tourismussaison, der Schließdienst inklusive der Reinigung des Parnaßturmes sowie die Reinigung der Schloßgarage an externe Reinigungsfirmen übertragen.
Da die Mitarbeiterin weiterhin den Zuständigkeitsbereich nur mit Mehrarbeitsstunden bewältigen konnte, wurde zudem die Reinigung der Gartenstraße 9-11 (inklusive der Obdachlosenunterkunft) ab Januar 2021 mit 5 Wochenstunden an die Fremdfirma, die bereits die öffentliche WC-Reinigung ganzjährig erledigt, übertragen.
Die Reinigung des Rathauses, der Nebengebäude Schloßberg 12 sowie Kaaktwiete 1 werden von zwei Reinigungskräften tägl. in Teilzeit mit jeweils 23 Std. von ca. 4.45 Uhr bis 9.30 Uhr durchgeführt. Hier hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die beiden Reinigungskräfte sich sehr gut ergänzen und gut als Team zusammenarbeiten. Bei kurzfristigen Krankheitsausfällen oder freien Tagen können die anfallenden Arbeiten mit einem reduzierten Reinigungsplan von einer Mitarbeiterin erledigt werden. Bei längeren Ausfällen bzw. in Urlaubzeiten muss jedoch die Reinigung durch eine Vertretungskraft gewährleistet werden. Im Vertretungsfall kann die Reinigung flexibel zu jeder Zeit erfolgen.
Die Reinigung der Feuerwehr wird seit Jahren ohne Beanstandungen von einer Reinigungskraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Std. vorgenommen. Die Urlaubsvertretung bzw. Krankheitsvertretung wird von der Feuerwehr in eingeschränkter Form dann selbst wahrgenommen.
Seit dem Ausscheiden einer Reinigungskraft im November 2020 reinigt die Mitarbeiterin, die auch in der Feuerwehr tätig ist, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 8 Std. die Bücherei. Die Reinigungskraft hat sich hier sehr schnell in den Reinigungsdienst der Bücherei eingearbeitet. Die anfallenden Arbeiten erledigt die Mitarbeiterin zur vollsten Zufriedenheit und gewissenhaft. Es ist daher vorgesehen, die zunächst befristeten 8 Wochenstunden für den Reinigungsbereich in der Bücherei dauerhaft an die Mitarbeiterin zu übergeben. Somit wäre die Mitarbeiterin künftig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 23 Wochenstunden beschäftigt. Nach Rücksprache mit der Leitung der Stadtbücherei, Frau Schöpke, kann die Reinigungszeit flexibel wahrgenommen werden und zwar vorzugsweise vor oder nach den regulären personalbesetzten Öffnungszeiten (vor 9.00/nach 17.00 Uhr). Im Moment wird an vier Tagen je 2 Stunden gereinigt. Hier ist zukünftig zu beachten, dass evtl. durch das neue Angebot der „offenen“ Bücherei und der dazugehörigen täglichen Öffnung ein anderer Reinigungsintervall stattfinden muss.
Das Soziale Dienstleistungszentrum (SDLZ) wird aktuell von der Reinigungskraft, die zum 01.04. dieses Jahres in Ruhestand geht, mit 10 Wochenstunden gereinigt. Die Reinigung des SDLZ erfolgte bislang werktäglich von 4 bis 6 Uhr morgens. Mit dem Ausscheiden der Mitarbeiterin ist die Reinigung des SDLZ ab 01.04.2021 neu zu besetzen.
Es hat sich in den vergangen Jahren gezeigt, dass weiterhin eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Std. erforderlich ist. Die Reinigungszeit kann hier nicht flexibel gestaltet werden, da der allgemeine Betrieb bereits täglich ab 8.00 Uhr beginnt und durchlaufend bis 21.30/22.00 Uhr Kurse etc. stattfinden.
Die Reinigungszeiten werden daher auch künftig außerhalb der Kernzeit des Betriebes liegen müssen. Die Reinigung könnte dabei in den Morgenstunden bis 8.00 Uhr oder alternativ in den Abendstunden ab 21.00 Uhr erfolgen.
Auch das Gebäude der Tourist Information wird derzeit von der Mitarbeiterin, die im Frühjahr in den Ruhestand geht, gereinigt. Durch einen weiteren Renteneintritt einer Mitarbeiterin im Sommer 2020 wurde der Bereich mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Std. an die Mitarbeiterin übergeben. In der Zeit von 2 bis 4 Uhr nachts fand die werktägliche Reinigung statt. Durch den großen Besucherstrom, ganz besonders in der Hauptsaison, muss mittags eine Zwischenreinigung des WCs im Untergeschoss erfolgen. Bislang wurde diese Zwischenreinigung werktäglich von 12.30 bis 13.00 Uhr durchgeführt. An den Wochenenden, in denen die TIP geöffnet hat, wird die Reinigung des WCs am Sa. und So. von einer Fremdfirma erledigt. Des Weiteren muss eine Zwischenreinigung (1,5 Std.) vor den wechselnden Abendveranstaltungen (Sitzungen, Vorlesungen etc.) erfolgen. Vor der Corona-Pandemie konnte hierbei im Durchschnitt von ca. 60 Veranstaltungen, verstärkt in den Monaten Oktober bis März, ausgegangen werden.
Mit dem Renteneintritt der Mitarbeiterin ist auch für das Gebäude der TIP eine Neubesetzung notwendig. Nach Rücksprache mit der stellv. Leitung der TIP, Frau Leptien, sind die angegeben Reinigungsintervalle auch künftig notwendig. In der Nebensaison wird das Bistro bereits um 6.00 Uhr und in der Hauptsaison um 8.00 Uhr geöffnet. Eine Reinigung kann nur vor den angegebenen Zeiten oder nach Schließung ab 17.00 Uhr erfolgen. Für die komplette Reinigung der TIP sind somit 14 Wochenstunden einzuplanen.
Die saisonalen WCs (Fegetasche Anleger, Fegetasche Strand, Toilettenwagen am Strandweg, Prinzenbad, Schloßgarten und Am Schiffsthal) werden von der Mitarbeiterin, die in den Ruhestand geht, in den Monaten von März bis Oktober wochentags täglich auf- bzw. abgeschlossen und gereinigt. Für diesen Arbeitsablauf benötigt sie tägl. insgesamt 6,5 Std. Die Krankheits- und Urlaubsvertretung sowie die Wochenenddienste im Bereich der saisonalen WCs werden von einer Fremdfirma übernommen. Mit dem Renteneintritt der Reinigungskraft ist auch hier über eine Neubesetzung bzw. Neuausrichtung nachzudenken.
Die Reinigung der anderen Objekte der Stadt Plön sind derzeit an Fremdfirmen vergeben worden.
Nachstehend ein kurzer Überblick über die Fremdvergabe:
- öffentliche WCs ganzjährig (Eutiner Str., Am Stadtgraben, Am Markt, Am Bahnhof/TIP außen)
- Die Reinigung erfolgt je nach Lage der WCs bis zu 4 x tägl.
- Gartenstr. 9 + 11 inkl. Obdachlosenunterkunft
- Anrechnung von 5 Wochenstunden allerdings nur an den Werktagen, es erfolgt keine Reinigung an den Wochenenden und an Feiertagen.
- Schloßgarage, Reinigung Treppenhäuser, Zugänge, Park und Fahrflächen
- Die Kosten werden je zur Hälfte von der Fielmannakademie und der Stadt Plön getragen.
- Wird täglich gereinigt, Kostenteilung lt. vertraglichem Verteilerschlüssel zwischen den Stadtwerken und der Stadt Plön.
- Die Reinigung des WCs (im Gebäude) während der Saison erfolgt an den Wochenenden jeweils 1 x täglich.
Speziell die Vergabe der Reinigung der Schloßgarage und der öffentlichen WCs (ganzjährig) an die ortsansässigen bzw. ortsnahen Firmen hat sich sehr bewährt. Sowohl die Rückmeldungen der Marktbeschicker, Plöner:innen sowie der Touristen ist überaus positiv. Dennoch werden im Sinne der Haushaltskonsolidierung Alternativen im Rahmen einer Neukonzeptionierung geprüft.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und die damit verbundene Schließung der öffentlichen Einrichtungen, insbesondere des PlönBades, wurde zwischenzeitlich eine Reinigungskraft aus dem PlönBad zur Unterstützung der allgemeinen Reinigung der o.g. Liegenschaften in den Reinigungspool einbezogen. Dabei führt die Mitarbeiterin seit Dezember 2020 im Rathaus, in der TIP und auch im SDLZ Krankheits- und Urlaubsvertretungen sowie Sonderreinigungen durch. Bis zur Wiedereröffnung des PlönBades, evtl. auch eine gewisse Zeit darüber hinaus, wird die Mitarbeiterin für die Reinigung der beiden Objekte TIP und SDLZ zur Verfügung stehen.
Im Ergebnis der obigen Ausführungen ist vorgesehen, eine Stellenausschreibung für den Bereich der Gebäude TIP und SDLZ kurzfristig vorzunehmen, da die Stelleninhaberin, wie mehrfach ausgeführt wurde, zum 01.04.2021 in die Rente übergehen wird. Bis zur Wiederbesetzung des Bereiches wird die Mitarbeiterin des PlönBads die Reinigungsarbeiten abdecken. Dadurch wird auch eine entsprechende Einarbeitung der neuen Mitarbeiterin / des neuen Mitarbeiters gewährleistet.
Um einen lückenlosen Wechsel der saisonalen WC-Reinigung (April – Oktober) kurzfristig zu ermöglichen, soll die Reinigung für die Saison 2021 fremdvergeben werden. Da eine Fremdfirma bereits die saisonale WC-Reinigung an den Wochenenden sowie in Krankheits- und Urlaubsvertretung durchführt, wäre hier eine Anpassung des bestehenden Reinigungsvertrags möglich.
Es ist vorgesehen, im Herbst 2021 die komplette Unterhaltsreinigung der städtischen Objekte zu überarbeiten und dabei eventuell insgesamt neu auszurichten.
Der bestehende städtische Reinigungspool soll sich künftig noch flexibler vertreten. Entsprechend wird bereits die avisierte Stellenausschreibung formuliert und künftige Arbeitsverträge ausgestaltet. So könnte man einen Reinigungspool mit 4-5 Reinigungskräften aufbauen, der sich gegenseitig in den einzelnen städt. Objekten (ohne WC-Anlagen) vertreten kann. Eine Fremdreinigung wäre dann im Idealfall nicht mehr notwendig.
Die bestehenden Reinigungsverträge mit den Fremdfirmen werden überarbeitet und entsprechende Kündigungsfristen beachtet. Eine Kostenübersicht wird frühzeitig aufgestellt, um transparente Vergleichsberechnungen darstellen zu können. Weiterhin werden Überlegungen angestellt, die Reinigung der öffentlichen WC Anlagen sowie evtl. die weiteren Fremdvergaben (sh. Auflistung zuvor) künftig vollständig mit eigenem Personal zu besetzen, um die Leistung effizienter zu gestalten und insbesondere wirtschaftlicher auszurichten.
Für eine Entscheidungsgrundlage ist es erforderlich, im Vorwege Vergleichs-berechnungen zwischen Fremd- und Eigenreinigung vorzunehmen. In die Vergleichsberechnung sind alle Faktoren, wie zum Beispiel die Sicherstellung der Urlaubs- und Krankheitsvertretung, der Einsatz des Wochenenddienstes sowie die Kosten der Putz- und Reinigungsmittel einzubeziehen.
Die gesamten Überlegungen zu einer Neukonzeptionierung stehen vordergründig im Sinne der erforderlichen Haushaltskonsolidierung.
Sobald das überarbeitete Reinigungskonzept erstellt ist, wird die Angelegenheit erneut dem Hauptausschuss zur Beratung und Entscheidung der künftigen Ausrichtung (Fremd- oder Eigenreinigung) vorgelegt.