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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2192

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit einigen Jahren schon zeichnet sich nicht nur bundesweit sondern auch in Schleswig-Holstein und in der Stadt Plön ein deutlicher Anstieg der Wohnungslosenzahlen ab. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe werden Menschen in Wohnungsnot immer jünger, weiblicher und internationaler, und sie haben ein oder mehrere Kinder.

 

Entwicklung in Plön:

Jahr 2015   8 Personen (7 Männer, 1 Frau)

Jahr 2021  18 Personen in 13 Wohneinheiten:

 

Altersstruktur  männlich weiblich

bis 18 Jahre  1  2

bis 39 Jahre  5  1

bis 59 Jahre  3  1

60 Jahre und älter 2  3

Es befindet sich eine 6-köpfige Familie darunter.

Alle Personen haben die deutsche Staatsangehörigkeit und wurden mittels ordnungsrechtlicher Einweisungsverfügungen (kein Mietverhältnis) in dem Gebäude Gartenstraße 9, 11 der Stadt Plön untergebracht. In den beiden Wohnblöcken befinden sich insgesamt 21 sogenannte Schlichtwohnungen. 6 dieser Wohneinheiten sind durch die Liegenschaftsabteilung an Einzelpersonen dauerhaft vermietet.

In der Regel beziehen die Bewohner:innen der Hauses Leistungen vom JobCenter oder Renten, gegebenenfalls auch (ergänzende) Leistungen verschiedener Art vom Sozialamt.

 

Hinzu kommen die Einzel-Übernachtungen der Durchreisenden in der Notunterkunft im Keller des Gebäudes. Welche besonders zu extremen Wetterlagen benötigt wird.

 

Die Bewohner:innen befinden sich meist in mehr oder weniger ausgeprägten sozialen und/oder gesundheitlichen Problemlagen, die sich auf die Stabilität des Mietverhältnisses auswirken und damit für die Vermieterseite zu erhöhten Risiken führen. Unter anderem längere Arbeitslosigkeit, mangelnde soziale Kompetenzen in der Kommunikation mit Dritten, ein instabiles persönliches und soziales Umfeld sowie Erkrankungen jeglicher Art können zum Wohnungsverlust und zu längeren Phasen der Obdachlosigkeit führen.

Der Kreis Plön bietet Betroffenen einen sozialpsychiatrischen Dienst an, deren angebotene Hilfe jedoch auf freiwilliger Basis ist. Manche stehen auch unter einer gerichtlich bestellten Betreuung, die aber für die Betroffenen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt keine Bleibe finden. Hinzu kommt, dass Wohnraum vom jeweiligen Sozialleistungsträger betreffend der Mietobergrenzen auch anerkannt werden muss.

 

Die örtlichen Ordnungsbehörden sind verpflichtet Gefahren, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht wird, abzuwehren. Dazu gehört der individualbezogene Schutz der Unverletzlichkeit der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen. Die unfreiwillige Obdachlosigkeit wird als Gefahr für das Leben und die Gesundheit angesehen, diese Notlage gilt es abzuwenden, denn die Achtung und der Schutz der Menschenwürde ist unser Verfassungsprinzip. Der Anspruch einer betroffenen Person auf Zuweisung einer Notunterkunft ließe sich gerichtlich durchsetzen. Auf die Frage, ob und aus welchen Gründen die Obdachlosigkeit entstanden ist, kommt es nicht an. Entscheidend ist allein die Erforderlichkeit der Gefahrenabwehr. Die Gemeinde hat eine Notunterkunft vorzuhalten oder bereit zu stellen.

 

Wohnungslose sind kein spezifischer Typus Mensch. Manche dieser Personen mögen „laut“ sein, aber viele haben ein hohes Ruhebedürfnis. Sie sind so verschieden wie andere Menschen auch und dürfen nicht an den Rand der Gesellschaft abgeschoben werden, sondern sind in ein normales Wohnumfeld zu integrieren. Ihnen ist ein erreichbarer Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen, um unter anderem Behörden- und Arztgänge sowie Einkäufe erledigen und bestenfalls einer bezahlten Beschäftigung nachgehen zu können. Für die Kinder der Betroffenen müssen Kindergärten und Schulen in erreichbarer Nähe vorhanden sein.

 

Die zentral gelegenen städtischen Gebäude Gartenstraße 9 und 11 aus dem Baujahr 1954, versetzt aneinander gebaut, werden gemeinsam über eine im Keller gelegene Gasheizanlage beheizt. Sämtliche Wohneinheiten verfügen nicht über einen Heißwasseranschluss, sondern müssen das Heißwasser über einen „Warmwasserboiler“ zunächst erhitzen.

 

19 Wohneinheiten sind lediglich mit Waschbecken und WC ausgestattet, lediglich die zwei größten Wohneinheiten haben eine zusätzliche Dusche. Für die Körperhygiene befindet sich ebenfalls im Keller je Wohnblock eine Gemeinschaftsdusche mit einem Durchlauferhitzer. Die Gemeinschaftsduschen werden regelmäßig, nicht nur in Corona-Zeiten, durch ein beauftragtes Reinigungsunternehmen gereinigt und desinfiziert.

In jeder Wohneinheit befinden sich zudem eine Spüle und ein Herd.

Jede:r lebt autark.

 

Energetisch befinden sich die beiden Gebäudekomplexe im „tiefroten“ Bereich, bezogen auf den Verbrauch an Erdgas, Strom, Frisch- und Abwasser. Ein verbrauchsorientierter Energiepass aus dem Jahr 2010 liegt gegebenenfalls zur Einsichtnahme in der Liegenschaftsabteilung vor. Die Daten können bei Bedarf aktualisiert werden.

 

Im Laufe der vergangenen rund 70 Jahre wurden zwecks Energieeinsparung lediglich die Hausfassade zur Bundesstraße hin wärmegedämmt und das Dach neu eingedeckt. Die Arbeiten erfolgten in den Jahr 1998-2000.

Aufgrund der Bausubstanz ist das Gebäude weder sanierungs- noch erhaltenswert.

 

Ein möglicher alternativer Standort in Tweelhörsten wurde wegen der schlechten Erreichbarkeit und dem „Abschieben“ an den Stadtrand, Nähe des Klärwerks, verworfen.

Ein Grundstück in der Lütjenburger Straße wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Plön abgewiesen, weil es sich nicht mehr in der Ortslage, sondern bereits im Außenbereich der Stadt Plön befindet.

 

Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll nun die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung eines Neubaus auf einer freien Geländefläche gegenüber dem Wohnblock Breslauer Straße 17/19 geprüft werden.

Das Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Plön. Der Eigentümer zieht aber einen möglichen Verkauf in Betracht.

 

Nach jetzigem Stand und Besichtigung ähnlicher Bauten durch Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes in anderen Städten ist zunächst die Errichtung eines Gebäudes auf rund 480 qm mit zwei Vollgeschossen, ohne Keller, für ca. 30 Kleinst-Wohneinheiten geplant. Die Wohneinheiten können durch Verbindungstüren optional für Paare/Familien zusammengeschlossen werden.

Die Wohneinheiten umfassen jeweils etwa 15 qm und sollen ausgestattet werden für Einzelpersonen mit Bett, Schrank, Tisch, Stuhl, Pantryküche, TV-Anschluss. Je zwei Wohneinheiten sollen sich sanitäre Anlagen wie WC- und Dusche teilen.

Es sind mindestens zwei behindertengerechte Unterkünfte vorgesehen, sowie eine Durchreisendenunterkunft für mindestens zwei Personen.

Für die gemeinschaftliche Nutzung ist im Erdgeschoss ein Waschraum (Waschmaschinen und Trockner) geplant. Außerdem sind Räume für Haustechnik sowie Lager-/Abstellflächen vorgesehen.

In den Außenanlagen sind eine Spielmöglichkeit für Kinder, ein überdachter Fahrradabstellplatz (mind. 1 Stellplatz pro Wohneinheit) und ein Platz für Müllbehälter vorgesehen. Zwei bis drei Stellplätze für Kraftfahrzeuge werden als ausreichend erachtet, da das Klientel in der Regel keine Kraftfahrzeuge besitzt.

 

Förderungsmöglichkeiten:

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Referat 50: Wohnraumförderung hat ein spezielles Wohnraumförderprogramm gestartet. Das neue Sonderprogramm zur Wohnraumförderung bietet eine Chance für Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt gegenwärtig keine Möglichkeit haben, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Entstehen soll demnach Wohnraum zur Miete. Eine Kostenobergrenze von 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ist allerdings einzuhalten. Auf Balkone, Keller und Fahrstühle darf verzichtet werden. Damit möglichst viele Menschen durch dieses Programm erreicht werden, sind einige Vorgaben der sozialen Wohnraumförderung gelockert – so dürfen zum Beispiel kompakte Appartements errichtet werden, in denen Wohnen, Schlafen und Kochen in einem Raum stattfinden.

Auf Nachfrage beim Ministerium wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass die Errichtung eines Gebäudes für die Zielgruppe der Wohnungslosen, mit der Möglichkeit, ein bestimmtes (kleines) Kontingent der Wohnungen für die Nutzung auf ordnungsrechtlicher Basis sicherzustellen, vorstellbar wäre. Die Zweckentfremdung solch eines kleinen Anteils, zunächst auf 10 Jahre beschränkt, wäre im öffentlichen Interesse, so dass keine Ausgleichszahlungen anfallen würden.

Was nicht möglich sein soll, ist die bewusste Errichtung von reinen Schlichtbauten, die nur für das schnelle Dach über dem Kopf gedacht sind.

Wie früher von der Abteilung Liegenschaften praktiziert, wären die Bewohner:innen als Mieter:innen aufzunehmen, wenn deren Einkommen durch Sozialleistungen gesichert sind. Das ist aktuell bei allen Bewohner:innen der Fall.

Die Spielräume müssten in der Förderzusage konkretisiert werden. Zu gegebener Zeit ist dafür im Vorfeld der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit dem Förderberatungsinstitut ARGE//SH zu führen.

Es sind auch Kooperationen mit sozialen oder kirchlichen Trägern denkbar.

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt für einen zweigeschossigen Wohnungsneubau eine Bauvoranfrage für die unbebaute Geländefläche gegenüber dem Wohnblock Breslauer Straße 17/19 zu stellen.

Die Verwaltung soll darüber hinaus weiter nach geeigneten Standorten und Objekten suchen, um für von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen eine geeignete Unterkunft vorhalten zu können. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

x

Negativ

 

keine

 

Die hier beschriebene Maßnahme hat eine tendenziell negative Klimarelevanz, weil eine weitere Bodenversiegelung von Nöten ist und Rohstoffe zum Bau des Gebäudes verbraucht werden und somit CO2 ausgestoßen wird.

Doch weist die Maßnahme auch positive Klimaaspekte aus.

Der bisherige Wohnblock Gartenstraße 9/11 soll nach Umzug der Bewohner:innen abgerissen werden. Der Neubau an anderer Stelle soll dank moderner und nachhaltiger Baustoffe (bspw. Holz) und Technik einen geringeren Strom- und Energieverbrauch aufweisen als das bisherige. Sofern technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll, sollen auch erneuerbare Energien zum Einsatz kommen und der Einsatz fossiler Energieträger ausgeschlossen sein. Stellplätze für Kraftfahrzeuge sollten offenporig gestaltet und ein etwaiges Flachdach begrünt werden.

Die Maßnahme ist unverzichtbar, da eine alternative Unterbringung der Menschen, ohne Aussicht auf ein Mietverhältnis auf dem freien Wohnungsmarkt, anderweitig nicht möglich ist. Deshalb sollte dringend auf eine klimaschutzfreundliche Bauweise geachtet werden, um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten und die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche sowie Luft und Klima in ausreichendem Maße zu schützen.
 

 

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Anlagen

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