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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2215

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Dem DRK wurde am 30.10.2019 durch den Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss für das DRK-Zentrum für Gesundheit in der Ölmühlenallee 6 das gemeindliche Einvernehmen für den Erweiterungsbau eines Gruppenraumes zur Kinderbetreuung erteilt.

 

Die Stadt Plön fungiert hier nicht nur als Behörde, die das Einvernehmen nach Baurecht zu erteilen oder zu versagen hat, sondern gleichzeitig als Eigentümerin der an das Grundstück unmittelbar angrenzenden Waldfläche, die zum Steinbergwald gehört. Es handelt sich bei dem betroffenen Bereich um eine ca. 3.000 m² große intakte Laubmischwaldfläche am Eingang zum Steinbergwald, die auch die Grundwasserentnahmestelle mit einschließt. Die Landesforstbehörde beschreibt die Fläche als „artenreichen, mehrstufigen, alten Laubmischwald auf einem gut wasserversorgten, tiefgründigen und lehmigen Standort“ (Ablehnende Stellungnahme der Forstbehörde vom 22.01.2020).

 

Die Forstbehörde hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu dem geplanten Bauvorhaben ihre Einwände geäußert, da mit dem Anbau eines Gruppenraumes an den Altbau der geforderte Waldabstand gemäß § 24 Landeswaldgesetz („Abstand baulicher Vorhaben zum vorhandenen Wald 30 Meter“) um 27 Meter unterschritten wird. Hintergrund dieses gesetzlich geforderten Abstandes, der auch als Waldschutzstreifen bezeichnet wird, ist die Vermeidung durch Schäden an z.B. Menschen und Gebäuden, die vom Wald ausgehen können (Waldbrand, Windbruch, Waldarbeit), aber auch die Sicherung des wertvollen Lebensraumes, den ein Waldrand darstellt.

 

Die Landesforstbehörde schlägt für die Genehmigungsfähigkeit und damit Umsetzbarkeit des Bauvorhabens ein Antragsverfahren zur Umwandlung der städtischen Waldfläche in eine Parkfläche vor. Dies hätte zur Folge, dass zur Aufhebung des Waldstatus des betroffenen Areals eine Beseitigung des Baumbestandes von ca. 30% erforderlich wäre. Es blieben einzelne Gehölzgruppen und dazwischen mit Einzelbäumen bestandene Grünstreifen. Jungbaumaufwuchs müsste regelmäßig entfernt werden. Die gesetzlich geforderte Verkehrssi-cherungspflicht wäre davon unbenommen und bestünde gleichermaßen weiter für die Bäume auf städtischen Grund.

 

Bei Aufhebung des Waldzustandes fordert die Landesforstbehörde eine Ersatzpflanzung mindestens in gleicher Flächengröße. Die Übernahme der Kosten durch den Bauantragsteller DRK wäre zu klären. Darüber hinaus wird ein artenschutzrechtliches Gutachten zur Vorlage bei der Unteren Naturschutzbehörde gefordert werden, was ebenfalls Kosten verursachen wird. Laut Aussage der Landesforstbehörde ist bei Beantragung der Waldumwandlung für die dargestellte Vorgehensweise eine Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr zu erwarten.

 

Die Stadt Plön verfügt nur über eine sehr begrenzte Menge an Waldflächen und hat gerade im Steinbergwald eine aufwendige Waldumbaumaßnahme begonnen, die eine weitgehend naturnahe Waldentwicklung in den nächsten Jahrzehnten ermöglichen soll.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus spricht sich für den Erhalt des Waldabschnittes im Ölmühlenwald in seiner jetzigen Form und damit gegen das Stellen eines Antrags auf Waldumwandlung aus. 

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

X

Negativ

 

keine

 

Eine Reduzierung der Waldfläche und ein Fällen von wertvollem, intaktem Baumbestand mit all seinen klimarelevanten Folgen ist für die Stadt Plön nicht zu vertreten.  
 

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Anlagen

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