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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2237

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Am 16.12.2019 hat der Hauptausschuss der Stadt Plön die grundsätzliche Teilnahme der Stadt Plön an dem Projekt „unbeschwert unterwegs“ einstimmig beschlossen.

In den letzten Monaten wurde intensiv an dem Projekt gearbeitet und ein dreijähriges Pilotprojekt mit den 15 Gemeinden, die den LOI unterzeichnet haben, entwickelt. Ausführliche Informationen hierzu befinden sich in der Anlage.

 

Kurz zusammengefasst:

  • Das Projekt startet im Januar 2022, d.h. die Gäste mit Kurkarte der 15 Urlaubsorte können ab 2022 kostenfrei den ÖPNV in Schleswig-Holstein und bis Hamburg-Hauptbahnhof nutzen. Diese Vergünstigung gilt nur für touristische Übernachtungsgäste, also nicht für Jahreskurkarteninhaber, Dauercamper, Zweitwohnungsbesitzer oder Tagesausflügler. Kinder, die mit ihren Elternreisen, und keine Kurabgabe zahlen, profitieren trotzdem von dem kostenfreien ÖPNV-Angebot. Zudem gilt die kostenfreie Nutzung des ÖPNV auch nur für Ausflüge während des Aufenthaltes, aber nicht für An- und Abreise.
  • Die Gemeinden zahlen pro kurabgabepflichtigen Gast 0,42 € in den gemeinsamen Projekttopf ein. Empfohlen wird, dass die Gemeinden entsprechend den Kurabgabebeitrag erhöhen (z.B. 0,50 € pro Übernachtung pro Person). Es wird spitz abgerechnet, d.h. es wird auf Basis des Vorjahres eine Zahlung geleistet, die dann nach Jahresablauf auf Basis der tatsächlichen Kurabgabezahlen angepasst wird.
  • Die Umsetzung des Projektes erfolgt in engem Verbund mit der Ostsee-card. Die Ostsee-card ist ein Zusammenschluss von fast alle Ostseebädern, es gibt eine gemeinsame Kurkarte, die mit diversen Vergünstigungen gekoppelt ist. Die Stadt Plön gehört (bisher) nicht zu dem Verbund, sondern hat eine eigene Kurkarte.

 

Folgende Aufgabenpakete sind in den folgenden Wochen zu erledigen:

 

Anpassung der Kurabgabe he, ggf. Erhebungszeitraum, Satzung

 

In 2019 hat sich der Arbeitskreis Tourismus mit diesen Fragen beschäftigt und auch dem Hauptausschuss am 16.12.2019 erste Überlegungen hierzu vorgestellt.

Hier noch einmal der Auszug aus der entsprechenden Vorlage (angepasst an den finalen Projektbeitrag von 0,42 €):

 

In der Stadt Plön wird derzeit vom 15.05. bis 15.09. Kurabgabe erhoben. Die Kurabgabe beträgt 1,50 € pro Person und Übernachtung. Kinder bis 18 Jahre zahlen keine Kurabgabe, Schwerbehinderte einen um 50% reduzierten Satz. Zudem gibt es diverse Befreiungstatbestände (z.B. beruflich bedingter Aufenthalt in der Stadt, Besucher der Freizeiteinrichtungen am Koppelsberg).

Das jährliche Kurabgabeaufkommen beträgt ca. 120.000 €. Somit fallen rd. 80.000 Übernachtungen in dem Erhebungszeitraum an.

 

r Plön würde es konkret bedeuten, dass bei ca. 80.000 Übernachtungen mit Kurkarte ein Betrag von 40.000 € zu zahlen wäre. Um eine Belastung des kommunalen Haushaltes zu vermeiden, müsste die Kurabgabe von 1,50 € auf 2,00 € erhöht werden. Die Stadt Plön zahlt dann 0,42 € pro Übernachtung mit Kurkarte an den Projektträger.

 

 

Szenario 1 Kurabgabezeitraum bleibt konstant, Erhöhung der Kurabgabe von 1,50 € auf 2,00 p.P.

Die Mehreinnahme im städtischen Haushalt aufgrund der Anpassung der Kurabgabe beträgt 40.000 €. Die Stadt Plön zahlt 33.600 (80.000 Übernachtungen x 0,42 €) an den Projektträger.

 

 

Szenario 2 Verlängerung des kurabgabepflichtigen Zeitraumes, Erhöhung der Kurabgabe von 1,50 € auf 2,00 p.P., Einführung eines reduzierten Kurabgabesatzes in der Nebensaison

 

Aufgrund der Attraktivität des Projektes ist eine Erweiterung des kurabgabepflichtigen Zeitraum entweder teilweise (z.B. 15.03. bis 31.10., unter Einbeziehung der Frühjahrs- und Herbstferien) oder ganzjährig zu erwägen. Erreichen könnte man dadurch eine Stärkung und Belebung der Nebensaison, es fehlt leider doch häufig in den Saisonrandzeiten an attraktiven Reiseanlässen.

 

r die nicht-kurabgabepflichtigen Zeiten liegen keine validen Zahlen zu den Übernachtungszahlen, eine Ableitung aus den Zahlen des Statistischen Landesamt ist auch nur bedingt sinnvoll (Übernachtungen auf Campingplatz werden nicht erfasst, in der Vor- und Nachsaison verhältnismäßig viele Schulklassen / Erwachsenenfreizeiten, die derzeit nicht der Kurabgabepflicht unterliegen).

 

Grob geschätzt kann man wie folgt kalkulieren:

  • 15.03. – 31.10. – zusätzlich 15.000 kurabgabepflichtige Übernachtungen
  • ganzjährig – insgesamt zusätzlich 20.000 kurabgabepflichtige Übernachtungen

 

Es wird empfohlen, für die Nebensaison einen reduzierten Kurabgabesatz in Höhe von 1,00 € einzuführen.

 

Es ergeben sich bei diesem Szenario folgende finanzielle Auswirkungen

 

Kurabgabepflicht von 15.03. bis 31.10.

  • Gesamtanzahl kurabgabepflichtiger Übernachtungen: 95.000
  • Gesamteinnahme aus der Kurabgabe: 175.000 € (160.000 € Hauptsaison, 15.000 € Nebensaison)
  • zu zahlender Betrag für das Gemeinschaftsprojekt: 39.900 (95.000 x 0,42 €)
  • verbleibende Einnahmen im städtischen Haushalt: 135.100

 

 

ganzjährige Kurabgabepflicht

  • Gesamtanzahl kurabgabepflichtiger Übernachtungen: 100.000
  • Gesamteinnahme aus der Kurabgabe: 180.000 € (160.000 € Hauptsaison, 20.000 € Nebensaison)
  • zu zahlender Betrag für das Gemeinschaftsprojekt: 42.000
  • verbleibende Einnahmen im städtischen Haushalt: 138.000

 

Hier sind entsprechende politische Beschlüsse vorzubereiten und zu fassen.

 

Beteiligung am ostsee-card Gemeinschaftsprojekt

Die Stadt Plön kann weiterhin ihre eigene Kurkarte auflegen und den Berechtigte zudem eine ostsee-Card, die ausschließlich für die ÖPNV-Nutzung einsetzbar ist.

 

Sinnvoller wäre allerdings, dass sich die Stadt Plön in dem Zuge an dem Verbundsystem ostsee-card beteiligt. Hierfür muss die Stadt Plön der Gesellschaft Ostsee-Tourismus-Service GmbH (OTS) beitreten. Mitglieder sind ausschließlich Gemeinden und Städte in Schleswig-Holstein, alleiniger Firmenzweck ist die Koordination der Ostsee-card. Jedes Mitglied hat bei Eintritt eine Einlage in Höhe von 1.400 € zu zahlen, die bei Austritt zurückerstattet wird.

Mit Eintritt könnten auch die Plöner Kurkarteninhaber einen größeren Anteil von Vergünstigungen v.a. in den Ostseebädern nutzen. Es ist weiterhin möglich, zusätzlich lokal begrenzte Vergünstigungen anzubieten (z.B. reduzierter Fahrtpreis im touristischen Bus rund um den Plöner See nur für Plöner und Bosauer Kurkarteninhaber).

 

Hier sind entsprechende politische Beschlüsse vorzubereiten und zu fassen.

 

Anpassung der Software / Kurkartenblöcke innerhalb der Tourist Info Plön & Information der Beherbergungsbetriebe

Hierbei handelt es sich um eine interne Aufgabe, die bis Ende 2021 ableistbar ist.

 

Festlegung der Zuständigkeiten

Folgendes wird vorgeschlagen:

  • Der Arbeitskreis Tourismus setzt sich mit den zu klärenden Fragen auseinander und bereitet eine abgestimmte Diskussions- und Beschlussvorlage vor. (Zur Erinnerung: Mitglieder des Arbeitskreises sind Hr. Kruppa (CDU), Hr. Roth (SPD), Herr Weber (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Herr Schröder (Die Linke), Herr Gampert (FWG – Plön) und Herr Meußer (FDP – Fraktion).
  • Anschließend erfolgt eine Beschlussfassung im für Tourismus zuständigen Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus.
  • Dieser fasst einen Empfehlungsbeschluss für den Hauptausschuss, der aufgrund der finanziellen Auswirkungen zu beteiligen ist.
  • Die finale Beschlussfassung zur Änderung der Kurabgabesatzung und dem Beitritt zur OTS erfolgt in der Ratsversammlung.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu. 

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

X

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Das Projekt wurde bereits im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Plön als klimafreundliches Projekt herausgearbeitet.
 

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Anlagen

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