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Erhebung einer Tourismusabgabe in der Stadt Plön Hier: Umstellung des Berechnungsmaßstabes
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Plön
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Entscheidung
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08.03.2021
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Erledigt
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Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus
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Entscheidung
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22.04.2021
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Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 10.08.2020 wurde die Umstellung der Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Tourismusabgabe in der Stadt Plön ab dem 01.01.2022 beschlossen. Umgestellt werden soll die bisherige Berechnung nach dem Realgrößenmaßstab auf den umsatzbezogenen Maßstab, weil dieser eine höhere Abgabengerechtigkeit gewährleistet (siehe Verwaltungsvorlage Nr. VO/RV/2020/2008).
Ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, die mit der Erstellung der Kalkulation und der Abgabensatzung beauftragt wurde, hat am 20.01.2021 stattgefunden. Im Wesentlichen wurde während des Gespräches die Datenanforderung an die Stadt Plön besprochen. Während der Besprechung wurde deutlich, welch arbeitsintensives Ausmaß dieses Umstellungsverfahren für das Team Finanzen bzw. die Verwaltung mit sich zieht.
In einer verwaltungsinternen Nachbesprechung lässt sich im Ergebnis feststellen, dass die Umstellung der Bemessungsgrundlage zum 01.01.2022 nicht machbar sein dürfte. Aus diesem Grund wäre eine Verschiebung um ein Jahr ratsam. Folgende Gründe sprechen für die Verschiebung der Einführung einer veränderten Tourismusabgabe:
- Arbeitsauslastung im Bereich Kämmerei/Steueramt
- Corona Pandemie
- Tourismusabgabe im Einklang mit der Kurabgabe
Aus den oben genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung der Selbstverwaltung, den Zeitpunkt der Umstellung um ein Jahr auf den 01.01.2023 zu verschieben.
Die Datenanforderung könnte nach aktuellem Stand dann ab Sommer 2021 bearbeitet werden.
