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Umrüstung Flutlichtanlagen auf LED; hier: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein sowie der Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Sporteinrichtungen
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus
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Entscheidung
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22.04.2021
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Die Stadt Plön beabsichtigt die Umrüstung der Flutlichtanlagen an den beiden Sportplätzen Ksour-Essaf im Stadtteil Stadtheide (Walter-Volkers-Straße) und im Schiffsthal-Stadion (Am Schiffsthal) auf moderne LED-Technik aus Gründen des Klimaschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Sportförderung. Die Maßnahme soll Bestandteil des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Plön und im Jahr 2021 umgesetzt werden.
Die derzeitig an den Sportplätzen eingebauten HQI-Strahler sind mehr als 10 Jahre alt und kommen auf 600 bzw. 300 Betriebsstunden im Jahr bei einem äußerst schwachen Lichtergebnis. Durch die Umrüstung auf moderne LED-Strahler (Typ CS860pro) ist eine Senkung der jährlichen Stromkosten in Stadtheide um 81% von 3.864€ auf 731€ und im Schiffsthal um 51% von 1.512€ auf 741€ zu erwarten. Darüber hinaus verbessert sich die mittlere Beleuchtungsstärke in Stadtheide um den Faktor 2,9 von 70 Lux auf 178 Lux und im Schiffsthal um den Faktor 2,1 von 70 Lux auf 148 Lux, wodurch ein langjähriges Manko endlich behoben wird und sämtliche Sportlerinnen und Sportler der dort tätigen Vereine und Mannschaften deutlich verbesserte Trainings- und Wettkampfbedingungen vorfinden.
Die Stadt Plön ist aufgrund ihres Status als Fehlbetragskommune dringend auf die Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen angewiesen, weshalb die Amortisationszeit eine entscheidende Rolle spielt. Die Durchführung dieser Maßnahme amortisiert sich bereits ohne die Zuwendung des Landes in Stadtheide innerhalb von 6 Jahren und im Schiffsthal innerhalb von 22 Jahren und somit innerhalb der Lebensdauer der Leuchten. Mit Hilfe eines 50-prozentigen Zuschusses des Landes reduziert sich die Amortisationszeit auf 3 Jahre in Stadtheide und auf 11 Jahre im Schiffsthal. Durch eine zusätzliche 10-prozentige Förderung des Kreises beträgt die Amortisationszeit in Stadtheide lediglich 2,4 Jahre und im Schiffsthal nur noch 8,8 Jahre.
Zudem trägt die Maßnahme entscheidend zum Erreichen der Klimaschutzziele der Stadt Plön und der Bundesregierung bei, indem durch die höhere Lebensdauer der LED-Leuchten bei deutlich verringerten Betriebskosten und deutlich verringertem Strombedarf im Vergleich zu den Bestandsleuchten in Stadtheide 6.259,90kg CO2 pro Jahr und im Schiffsthal 2.515,76kg CO2 pro Jahr eingespart werden.
Über die Lebensdauer ergibt sich hieraus eine CO2-Minderung von 125,20 t in Stadtheide und 50,32 t im Schiffsthal. Ein weiterer Vorteil der Maßnahme ist die manuelle Steuerung auch per Smartphone und die Möglichkeit der Dimmung, sodass die Einsparung auf Wunsch zusätzlich erhöht werden kann. Zu guter Letzt reduzieren sich durch die Maßnahme die Lichtimissionen an beiden Sportplätzen, weil die LED-Strahler gezielter auf die Sportplätze ausgerichtet sein werden als die Bestandsleuchten und durch die Montage von Blendschutzvorrichtungen deutlich weniger Licht in die Atmosphäre bzw. in die Umwelt gelangt. Die Lichtimmissionsgrenzwerte für Wohngebiete werden somit eingehalten.
Finanzierungsplan:
Eigenmittel: 21.248,64 € (40%)
Beantragter Zuschuss: 26.560,80 € (50% Land)
5.312,16 € (10% Kreis)
Gesamtkosten: 53.121,60 € (100%)
Der Antrag beim Land wurde aufgrund der Frist zum 28.02.2021 bereits im Vorwege eingereicht. Ein nachträglicher Beschluss hierfür soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Der Antrag beim Kreis kann unmittelbar mit Vorliegen des dafür notwendigen Beschlusses eingereicht werden (Frist: 30.06.2021). Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung und der positiven Förderbescheide soll die Maßnahme im zweiten oder dritten Quartal 2021 umgesetzt werden.
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus:
Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus befürwortet die Umsetzung der Maßnahme, die Beantragung der Fördermittel sowie die Aufnahme in das integrierte Klimaschutzkonzept.
Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus empfiehlt der Ratsversammlung, die für das Projekt erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt 2021 einzustellen.
Ratsversammlung:
Die Ratsversammlung beschließt die Beantragung der Fördermittel, die Umsetzung der Maßnahme vorbehaltlich der positiven Förderbescheide, die Aufnahme in das integrierte Klimaschutzkonzept sowie die Einstellung der für das Projekt erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt 2021.
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