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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2281-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten hat in seiner Sitzung vom 06.05.2021 die folgende Beschlüsse in Einzelabstimmung gefasst:

  1. Ab 2022 wird in der Stadt Plön ein ganzjähriger Kurabgabeerhebungszeitraum eingeführt.
  2. Es werden zwei Saisonzeiten eingeführt: Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September und Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April.
  3. In den jeweiligen Saisonzeiten werden folgende grundsätzlichen Kurabgabesätze eingeführt: Hauptsaison 2,00 €, Nebensaison 1,00 €. Vergünstigungen für Schwerbehinderte sind entsprechend anzupassen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Kurabgabesatzung vorzunehmen.
  5. Die Stadt wird zum 01.01.2022 Mitglied in der Ostsee-Tourismus-Service GmbH.
  6. Die Stadt Plön beteiligt sich an dem ÖPNV-Projekt „unbeschwert unterwegs“.

 

Zudem wurde im Anschluss der folgende Beschluss auf Antrag der SPD ergänzend gefasst:

 

7. Zur teilweisen Abgeltung aller durch die Kurabgabe entstandenen Aufwendungen erhält der Wohnungsgeber einen Betrag von 5 % der jeweils abgerechneten Kurabgabe.

Dafür werden dem Wohnungsgeber bei jeder Abrechnung 5 % erlassen.

 

Der vollständige Antrag nebst Begründung befindet sich in der Anlage.

 

Folgende Hinweise seitens der Verwaltung hierzu:

 

Alle Vermieter sind unabhängig von der Kurabgabeerhebung und unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtet, von allen Übernachtungsgästen ganzjährig die personenbezogenen Daten sowie Reisedaten zu erfassen und in einem Meldeschein zu dokumentieren. Größere Beherbergungsbetriebe nutzen hierfür entsprechende EDV-Systeme, kleinere Privatvermieter erfassen die Daten häufig händisch.

 

Um gerade den großen Beherbergungsbetrieben, die bereits mit Reservierungssystemen arbeiten, eine Doppelerfassung zu ersparen, gibt es Schnittstellen zwischen allen marktgängigen Systemen. Die großen Unterkunftsbetriebe in Plön nutzen diese Schnittstellen, eine Bereitstellung der Schnittstelle erfolgte in einem Fall auch durch finanzielle Kostenübernahme der Stadt Plön.

Hier entsteht also in den Betrieben durch die Erhebung der Kurabgabe kein personeller Mehraufwand bei der Erfassung, da die Daten unabhängig von der Kurabgabe verpflichtend erfasst werden müssen und durch die Schnittstellen eine automatische Überführung in das Kurabgabe-System erfolgt.

 

Die kleineren Privatvermieter nutzen teilweise bereits die elektronische Kurabgabeerfassung und haben damit einhergehend auch auf die entsprechende digitale Erfassung des Meldescheins umgestellt. Der Großteil gerade der Kleinstvermieter mit ein bis zwei Ferienwohnungen nutzt allerdings die händische Kurabgabeabwicklung, da sie bei einem Kurabgabeaufkommen von durchschnittlich 100 € pro Saison die Einarbeitung in eine IT-gestützte Kurabgabeabwicklung als zu aufwendig empfinden. 

 

Die Teilbeschlüsse 3 und 7 zusammen führen gemeinsam finanziell dazu, dass die beschlossene Erhöhung der Kurabgabe um 0,50 € nicht ausreicht, um den Teilnahmebeitrag am ÖPNV-Projekt komplett zu finanzieren, sondern dass nunmehr eine anteilige Finanzierung des kostenfreien ÖPNV für Gäste mit allgemeinen Haushaltsmitteln erfolgen muss.

  • beschlossene Kurabgabenhöhe: 0,50 € pro Person pro Tag
  • Davon Teilnahmebeitrag am Projekt: 0,45 € pro Person pro Tag
  • 5% Kick-back (Kurabgabebeitrag 2,00 €): 0,10 € pro Person pro Tag

 

In der Konsequenz bedeutet es, dass 0,05 pro Tag pro Kurabgabeverpflichtetem aus dem städtischen Haushalt zur Finanzierung des kostenfreuen ÖPNV zu verwenden ist.

 

Je nach Saison verzeichnet die Stadt Plön pro Jahr ca. 80.000 bis 100.000 kurabgabepflichtige Übernachtungen, die entsprechende Mehrbelastung des städtischen Haushaltes beträgt dann 4.000 € bzw. 5.000 €.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

x

Positiv

 

Negativ

 

keine

 


 

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Anlagen

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