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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2252-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf die Verwaltungsvorlagen VO/RV/2021/2252 und VO/RV/2021/2252-1 zur letzten Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) wird verwiesen.

 

In der Sitzung des SteP vom 19.05.2021 wurde dem GUT empfohlen:

 

  1. Dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus wird empfohlen, den Satzungsentwurf wie folgt zu ergänzen: "In besonderen Fällen nach § 6 Abs. 1, Ziffer 4 und Ziffer 5 kann die Ratsversammlung die Entscheidung auf Antrag eines Ausschusses an sich ziehen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,  welchen Aufwand die Kontrolle der Obstbäume der Verwaltung verursacht. Das Ergebnis ist dem GUT für die weitere Beratung der Baumschutzsatzung vorzulegen.

 

Die vorgenannten Empfehlungen wurden in die beiliegenden Anlagen noch nicht mit aufgenommen. Es bleibt dem GUT zu entscheiden, ob die Aufnahme erfolgen soll.

 

Allerdings bittet die Verwaltung, zukünftig die beiliegenden Anlagen zu verwenden. In der vorherigen Version waren einige falsche Querverweise und Doppelnennungen. Das wurde korrigiert.

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Beschlussvorschlag

Für den GUT:

 

Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus empfiehlt der Ratsversammlung, die vorgelegte Baumschutzsatzung in Form eines Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zu beschließen.

 

Für die Ratsversammlung:

 

Die Ratsversammlung beschließt die vorgelegte Baumschutzsatzung in Form eines Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses.

Die Verwaltung wird gebeten, das „Verfahren zum Erlass oder zur Änderung der Schutzverordnungen“ im Sinne des § 19 LNatSchG SH einzuleiten.  

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

X

Positiv

 

Negativ

 

keine

 

Die neue Baumschutzsatzung stellt nun auch Obstbäume unter Schutz.

Bäume sind für den Klimaschutz von allergrößtem Wert. Sie bringen eine Reihe Synergieeffekte für den Klimaschutz und die Klimaanpassung mit sich:

 

-          Bäume binden Feinstaub, Schadstoffe und Kohlendioxid und haben somit eine große Wirkung auf die Lufthygiene und den Klimaschutz

-          Bäume sind vielfältiger Lebensraum und fördern somit die Erhaltung der Biodiversität

-          Bäume üben eine Kühlwirkung aus und verbessern somit das städtische Mikroklima

-          Bäume sind Schattenspender, dienen dem Hitzeschutz und sind somit gesundheitsfördernd

-          Bäume sind unmittelbar in den Wasserkreislauf eingebunden, nehmen Niederschlags- und Grundwasser auf, speichern und verdunsten es.

 

Angesichts der Auswirkungen des Klimawandels ist es unabdingbar, Stadtgrün und städtische Bäume als vollwertige grüne Infrastruktur zu begreifen, deren Leistung dabei hilft, die Lebensqualität in der Stadt Plön auch unter sich verändernden Bedingungen aufrecht erhalten zu können.

 

Damit die grüne Infrastruktur geschützt wird, braucht es die vorliegende Fortschreibung der Baumschutzsatzung.


 

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Anlagen

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