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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2307

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Plön wurde gem. § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beteiligt. Ziel des Bebauungsplans ist die Klarstellung einer Festsetzung bzgl. der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Mehrfamilienhauseses.

Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass ein Einzelhaus mit maximal 14 Wohneinheiten zulässig ist. Für das entsprechende Gebäude gibt es auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans bereits eine Baugenehmigung aus 2019.

 

Belange der Stadt Plön sind durch diese Planung nicht betroffen.

Die Verwaltung hat zur Wahrung der Frist nach einer Eilentscheidung des Bürgermeisters keine Stellungnahme abgegeben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45, 2. Änderung der Gemeinde Malente bestehen keine Bedenken.

Der Ausschuss genehmigt nachträglich die Eilentscheidung des Bürgermeisters.

 

 

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 


 

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Anlagen

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