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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2337

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu a) Der ehemalige Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 05.03.2014 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16a „Südliche Eutiner Straße“ der Stadt Plön gefasst.

Städtebauliches Entwicklungsziel ist es u.a., „die Attraktivität der Eutiner Straße dadurch zu wahren und zu erhöhen, dass von dort großzügige Durchblicksmöglichkeiten auf den Plöner See freigehalten werden und die Wassernähe auch vom öffentlichen Straßenraum aus erlebbar bleibt. Diese städtebauliche Funktion ist mit der baulichen Nutzbarkeit der Seegrundstücke in einem vertretbaren baulich-räumlichen Konzept abzustimmen.“

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung hatte die Ratsversammlung der Stadt Plön am 20.05.2015 eine Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 16a erlassen.

 

Das Planungsverfahren ruht seit mehreren Jahren.

 

Zu b) Ratsherr Stefan Kruppa hat zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung am 11.08.2021 den als Anlage angefügten Antrag eingebracht.

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Beschlussvorschlag

Beschluss nach Beratungsverlauf

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

 

keine


 

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