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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2345

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat den Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ veröffentlicht.

Mit diesem Projektaufruf des Bundes ist eine Förderung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden verbunden.

 

Städte und Gemeinden können hierfür bis zum 17. September 2021 Projektvorschläge einreichen.

 

Für diese Projekte stehen insgesamt bundesweit 250 Mio. EUR zur Verfügung. Die Projekte können von 2021 – 31.08.2025 abgewickelt werden.

 

Die Stadt Plön ist antragsberechtigt.

 

Das Verfahren ist zweistufig:

 

-          Stufe 1 beinhaltet eine Interessenbekundung bis zum 17.09.2021an das Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

 

Kriterien f.d. Projektauswahl sind:

a)      Strukurelle Rahmenbedingungen in den vorgesehenen Handlungsräumen der Innenstädte, Stadt- und Ortsteilzentren sowie in der Gesamtstadt

b)      Städtebauliche, immobilienwirtschaftliche und funktionale Problemlagen, Handlungsfelder und Potenziale

c)      Innovationsgehalt und Beitrag zur Lösung der jeweiligen innenstadtrelevanten Probleme und Aufgaben  (insbesondere die Überwindung von monofunktionalen Nutzungs- und Angebotsstrukturen und die Belebung und Aufwertung der betroffenen Stadträume)

d)      Neue Ansätze für innenstadtbezogene Kooperationen

e)      Konsistenz (Einbettung und Verzahnung einzelner Aktivitäten und Maßnahmen in den konzeptionellen Gesamtrahmen)

f)        Umsetzbarkeit (Zeit- und Arbeitsplan sowie die Dimensionierung einzelner Aktivitäten und Maßnahmen/Fördergegenstände)

 

Nach diesen Kriterien entscheidet das Bundesministerium welcher Antragsteller:in dann aufgefordert wird, innerhalb von 4 Wochen einen Antrag einzureichen (= Stufe 2)

 

-          Stufe 2 enthält den eigentlichen Antrag nach Aufforderung durch das BBSR

 

Bei Antragstellung muss ein Beschluss der Ratsversammlung über die Bereitstellung des Eigenanteils (25 bzw. 10%)  in Form von Geldleistungen vorliegen.

 

Der Hintergrund und die Förderziele können der Anlage „Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, Ziffer 1 entnommen werden.

 

Die Fördergegenstände und das Fördervolumen sind aus Ziffer 3 der Anlage „Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ ersichtlich.

 

Die Förderhöhe liegt eigentlich „nur“ bei 75%; für die Stadt Plön müsste sie bei 90% liegen, da wir uns in einer Haushaltsnotlage befinden – sh. Anlage „Bescheinigung der Kommunalaufsicht über die Haushaltsnotlage der Stadt Plön“.

 

Der Mindestbetrag der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt 200.000; maximal 5 Mio. EUR.

 

Im Unterschied zu dem kürzlich aufgelegten Förderprogramm „Innenstadtprogramm“ des Landes Schl.-Holst. sollen hier beim Bundesprogramm leider nur 30% des Volumens der Maßnahmen für baulich-investive Maßnahmen vorgesehen werden – sh. Seite 3, Ziffer 8 des Projetktaufrufes.

 

Die Verwaltung schlägt die in der Interessenbekundung angegebenen Maßnahmen für die Interessenbekundung vor.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Hauptausschuss wird vorgeschlagen, der Ratsversammlung den nachstehenden Beschlussvorschlag zu empfehlen.

 

Der Ratsversammlung wird empfohlen, den nachstehenden Beschluss zu fassen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Ratsversammlung beschließt die  beigefügte Interessenbekundung und bittet die Verwaltung diese in gekürzter Ausführung über das Förderportal des Bundes easy-Online beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.  

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

X

Positiv

X

Negativ

 

keine

 

Mit den Maßnahmen kann der Klimaschutz gefördert werden aber auch CO2-Ausstoß erhöht werden, da mit der Attraktivitätssteigerung Plöns mehr Individual-Reiseverkehr mit Verbrenner-PKW, die für die Anreise genutzt werden könnten, ausgelöst werden kann.

Allerdings dürfte der stetig steigende Anteil der E-Autos an dem Gesamtverkehr auch eine gewisse Kompensationswirkung gegenüber den Verbrenner-Fahrzeugen (CO2-Aussstoß durch die Verbrennung des Kraftstoffs) entfalten.


 

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Anlagen

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