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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2333

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat am 30.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64 „Vogelberg“ beschlossen und am 14.08.2019 den Beschluss zur Erweiterung des Plangebiets gefasst.

Das Ziel des Bebauungsplans ist die Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung von Rahmenbedingungen für angemessene Erweiterungsmöglichkeiten der Bestandsgebäude unter Berücksichtigung des typischen Siedlungscharakters des Gebietes.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 die Vorentwurfsunterlagen zustimmend zur Kenntnis genommen und für die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 17.08.2020 bis einschließlich 19.09.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 04.08.2020 bis einschließlich 07.09.2020 beteiligt.

 

Der Offenlagebeschluss wurde am 24.03.2021 durch die Ratsversammlung gefasst. Die öffentliche Auslegung fand vom 10.05.2021 bis einschließlich 11.06.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 31.03.2021 bis einschließlich 07.05.2021 beteiligt.

 

Aus den Ergebnissen der Offenlage haben sich keine maßgeblichen Änderungen an den Planunterlagen ergeben, so dass der Bebauungsplan nun als Satzung beschlossen werden soll.

 

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Beschlussvorschlag

1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die Ratsversammlung hat über die hrend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 5) und über die während der öffentlichen Auslegung und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 6) die abschließende Abwägung zu treffen.

Die Ratsversammlung beschließt, die in den Anlagen 5 und 6 aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu werten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsendern die Entscheidung der Ratsversammlung mitzuteilen.

 

2. Satzungsbeschluss

Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“ bestehend aus den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Anlagen 1 und 2) gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 LBO in der vorgelegten Fassung als Satzung. Die Begründung des Bebauungsplans (Anlage 3) sowie die Konfliktanalyse zum Baumbestand (Anlage 4) werden gebilligt.

 

3. Bekanntmachung

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

Bei dem Bebauungsplan Nr. 64 „Vogelberg“ handelt es sich um die Überplanung einer bestehenden Siedlung. Es werden keine neuen Baurechte geschaffen, die Erweiterung von Bestandgebäuden wird auf ein für die Siedlung verträgliches Maß begrenzt. Damit wird die Zunahme einer Versiegelung im Plangebiet begrenzt, die Gartenflächen werden erhalten.

Die grünordnerischen Regelungen gehen über die Bestimmungen der Baumschutzsatzung hinaus und es werden auch Obstbäume geschützt.


 

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Anlagen

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