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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2352

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Jahresabschluss der Stadt Plön für das Haushaltsjahr 2019 wurde zwischenzeitlich aufgestellt. Insgesamt konnten nun 11 Abschlüsse für die Jahre 2009 bis 2019 nach Aufstellung der Erst-Eröffnungsbilanz aufbereitet werden. Somit ist die Stadt nun fast in der Gegenwart angekommen. Die Aufbereitung des Jahresabschlusses 2020 beginnt unmittelbar. Der Abschluss muss nach den Vorgaben der Kommunalaufsichtsbehörde bis Ende 2021 aufgestellt werden.

 

Die wesentlichen Grundlagen des Abschlusses 2019 können den Anlagen entnommen werden. Wie bei den Abschlüssen der Vorjahre wurden die vollumfänglichen Unterlagen des Jahresabschlusses jeweils mit einem Exemplar den Fraktionen der Plöner Ratsversammlung ausgehändigt. Für die Fraktionen der benannten Prüfer:innen wird kein zweites Exemplar als Fraktionsexemplar mehr erstellt.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 19.04.2021 Ratsfrau Stefanie Meyer sowie die Ratsherren Bastian Landschof und Thure Koll als Prüfer:innen benannt.

Über den Inhalt der Prüfung sowie über die Prüfungsergebnisse wird separat berichtet.

 

Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 192.769,95 € ab. Gegenüber der Haushaltsplanung des Haushaltsjahres 2019 mit einem geplanten Fehlbedarf in Höhe von 2.049.900,00 € ergibt sich eine Abschlussverbesserung in Höhe von 2.242.669,95 €. Auch im Jahr 2019 wurde in Abstimmung zwischen Verwaltung und Selbstverwaltung aufgrund der rückständigen Jahresabschlussarbeiten und der fehlenden Personal- und Zeitressourcen auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes verzichtet. Somit fehlt es erneut an einer unterjährigen Korrektur der Haushaltsplanung.

 

Im darauf folgenden Haushaltsjahr 2020 wurde aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie ein Nachtragshaushalt aufgestellt, so dass nicht mehr mit einer so großen Abweichung zwischen Haushaltsplan und tatsächlich erzieltem Ergebnis zu rechnen ist.

 

Die Abweichung zwischen Planung und Abschluss ist mit rd. 2,2 Mio. € immens, lässt sich aber gut und nachvollziehbar begründen.

Anfang November 2019 hat die Stadt Plön die Fehlbetragszuweisungen seitens des Innenministeriums des Landes Schleswig Holstein für die Jahre 2014 bis 2016 in Höhe von 977.000 € erhalten. Die Fehlbetragszuweisungen wurden nicht im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Die aus Vorsichtsgründen eingestellten Haushaltsmittel für die Sanierung des Piratenlandes des PlönBades in Höhe von 125.000 € mussten größtenteils nicht in Anspruch genommen werden, da ein außergerichtlicher Vergleich mit den Beteiligten geschlossen werden konnte und die Behebung des eigentlichen Schadens weitestgehend ohne die eingestellten Mittel möglich war. Darüber hinaus wurden auch wiederum erhebliche Einsparungen bei den Aufwendungen für Städtebau und Planung sowie bei der Neufassung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes in Höhe von rd. 402.000 € erzielt.

Die Erträge der Gewerbesteuer beliefen sich auf rd. 2.760.000 €. Insofern konnten gegenüber dem Stand der Haushaltsplanung rd. 410.000 € an Mehrerträgen vereinnahmt werden. Die abschließende Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleiches im ersten Halbjahr 2019 führte zu einer Verringerung der Kreisumlage in Höhe von rd. 90.000 €.

 

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 im Frühjahr / Sommer 2021 wurde festgestellt, dass eine Überschreitung sowohl innerhalb des Deckungskreises 1001 rgerservice (investiver Bereich) als auch des Deckungskreises 5000 rgermeister eingetreten ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Übersicht der Deckungskreise und die entsprechenden Erläuterungen im Jahresabschluss 2019 verwiesen.

 

Der Deckungskreis 1001 wurde gemäß Übersicht um 70.686,45 € überschritten.

Ursächlich für die Überschreitung ist das Finanzrechnungskonto 11113.78310000 Zentrale Dienstleistungen (Bürgerbüro) / Erwerb von beweglichen Vermögen oberhalb von 1.000 € mit einem Betrag in Höhe von 87.166,93 €.

 

r die Nutzung des angemieteten Otto-Haak-Hauses in der Langen Straße 22 als Bürgerbüro waren einige Umbauarbeiten durchzuführen, die einerseits dem investiven und andererseits dem Unterhaltungsbereich zugeordnet werden mussten. Der Gesamtumfang aller Maßnahmen belief sich im Jahr 2019 auf 203.587,26 €. Die Zahlungen flossen überwiegend in späteren Haushaltsjahren. Weitestgehend konnten die Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen durch die Deckungskreise aufgefangen werden.

 

Gemäß § 95d GO sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Es besteht die Pflicht, die Dienstleistungen der öffentlichen Veraltung für die Einwohner:innen sowie für die Gäste in einer barrierefreien Liegenschaft anzubieten. Die Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Plön sind nicht barrierefrei. Mit der Einrichtung eines kleinen Büros in der Kaaktwiete 1 war es gelungen, vorübergehend ein barrierearmes Büro anzubieten.

 

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland ist diese am 26. März 2009 geltendes Recht in Deutschland geworden. Damit geht einher, dass der Anspruch auf Gleichbehandlung in allen Lebenslagen besteht. Somit muss für behinderte Menschen auch die Möglichkeit geschaffen werden, alle Verwaltungsdienstleistungen barrierefrei in Anspruch zu nehmen. Das war, wie oben schon erläutert, bei der Stadt Plön nicht gegeben.

 

Aus diesem Grunde hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19. November 2018 den Beschluss gefasst, das Otto-Haak-Haus als Bürgerbüro anzumieten.

 

Somit ist die außerplanmäßige Auszahlung unabweisbar.

 

Die Deckung ist durch Minderauszahlungen beim FRK 54100.78520270 Gemeindestraßen / Baumaßnahmen Stettiner Straße in Höhe eines Teilbetrages von 65.876,59 € und beim FRK 54100.78520280 Gemeindestraßen / Baumaßnahmen Erneuerung von Stegen in Höhe des Restbetrages von 4.809,86 € gewährleistet.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung in Verbindung mit § 95 d GO kann der Bürgermeister bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €r über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen seine Zustimmung erteilen.

Diese Geringfügigkeitsgrenze wurde überschritten.

 

Die Ratsversammlung der Stadt Plön hat über die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 70.686,45 € zu beschließen.

 

Der Deckungskreis 5000 wurde gemäß Übersicht um 3.657,87 € überschritten.

Wie in den vergangenen Abschlüssen hat erneut das PSK 11100.50210000 Beiträge zu Versorgungskassen Beamte die Überschreitung mit einem Betrag von 5.003,86 € verursacht.

 

Sowohl die Versorgungsanteile des ehemaligen Bürgermeisters als auch die VAK-Beiträge für den amtierenden Bürgermeister wurden im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 Ende 2018 auf 143.100,00 € überschlägig ermittelt.

Im Laufe des Jahres 2019 hat die VAK den Umlagesatz für die Beitragserhebung von 56,50 Prozent auf 57,50 Prozent erhöht.

Darüber hinaus wurden im Sommer 2020 die Versorgungsanteile seitens der VAK abschließend für das Jahr 2019 festgesetzt. Mit einer notwendigen Rechnungsabgrenzung im Juli 2020 in das Jahr 2019 entstand insgesamt ein auszuweisender Aufwand in Höhe von 148.103,86 €.

 

Gemäß § 95 d GO sind überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Stadt Plön ist gem. § 16 der Satzung der Versorgungsausgleichskasse Schleswig-Holstein Pflichtmitglied dieser Einrichtung.

Somit ist der Aufwand zwingend und folglich unabweisbar.

 

Der überplanmäßige Aufwand beläuft sich unter Einbezug des Deckungskreises auf 3.657,87 €. Diese Überschreitung wird durch erzielte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (sh. PSK 61100.40130000) in Höhe von 410.388,38 € gedeckt.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung in Verbindung mit § 95 d GO kann der Bürgermeister bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 €r über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen seine Zustimmung erteilen.

Diese Geringfügigkeitsgrenze ist nicht überschritten.

 

Die Zustimmung zur Leistung des überplanmäßigen Aufwandes ist vom Bürgermeister erfolgt. Der Ratsversammlung ist hierüber im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 zu berichten.

 

Die Ergebnisrücklage in der Bilanz der Stadt Plön wurde bereits durch den Jahresfehlbetrag aus 2008 vollständig aufgezehrt, so dass die angesammelten Jahresfehlbeträge unter der Bilanzposition „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ ausgewiesen werden. Soweit diese nicht durch Jahresüberschüsse abgebaut werden, können diese Einzelbeträge gemäß § 26 Abs. 4 GemHVO Doppik nach 5 Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. Zum 31. Dezember 2019nnten rd. 3,1 Mio. € mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Es wird weiterhin empfohlen, wie bereits bei vorherigen Jahresabschlüssen von der Ratsversammlung beschlossen, dass aus Transparenzgründen auf eine Verrechnung verzichtet wird. Die Darstellung der kumulierten Jahresfehlbeträge erscheint ausdrucksstärker als eine saldierte Allgemeine Rücklage.

 

Die Vorprüfung durch die vom Hauptausschuss benannten Prüfer:innen fand am 23.08.2021 statt. Ein abgestimmtes und genehmigtes Protokoll lag zum Zeitpunkt der Aufbereitung dieser Verwaltungsvorlage noch nicht vor und wird umgehend nachgereicht.

 

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Beschlussvorschlag

Die Ratsversammlung stellt den Jahresabschluss 2019 in der vorgelegten Fassung fest.

Die außerplanmäßige Auszahlung beim FRK 11113.78310000 Zentrale Dienstleistungen (Bürgerbüro) / Erwerb von beweglichen Vermögen oberhalb von 1.000 € in Höhe von 70.686,45 € wird genehmigt. Der überplanmäßige Aufwand beim PSK 11100.50210000 rgermeister / Beiträge zu Versorgungskassen Beamte in Höhe von 3.657,87 € wird zur Kenntnis genommen. Der Überschuss in Höhe von 192.769,95 € wird gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik zur Reduzierung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge verwendet. Auf die Verrechnung der vorgetragenen Fehlbeträge mit der Allgemeinen Rücklage nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik wird verzichtet.

 

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Finanz. Auswirkung


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 


 

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Anlagen

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