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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2389

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Stadt Plön hat in seiner Sitzung am 21.10.2020 den Beschluss zur Aufstellung der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Plön für den Bereich südlich des Behler Wegs gefasst.

In gleicher Sitzung wurde der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 gefasst. Die Beschlüsse wurden am 20.11.2021 ortsüblich bekanntgemacht.

Im Anschluss wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt; die Planunterlagen haben vom 23.11.2020, bis 23.12.2020 im Rathaus der Stadt Plön ausgelegen.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, welche zu Änderungen und Ergänzungen in der Begründung sowie im Umweltbericht geführt haben, nicht jedoch zu inhaltlichen Änderungen der Planung (siehe Anlage 3). Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

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Beschlussvorschlag

1. Die während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu den Planunterlagen der 87. Änderung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellung-nahmen mit den darin vorgebrachten Anregungen und Hinweisen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und werden wie in der Abwägungsunterlage (Anlage 3) aufgeführt, abgewogen und beschlossen.

2. Der vorgelegte Entwurf zur 87. Änderung des Flächennutzungsplans mit seiner Begründung wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli-cher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
 

r die Änderung des Flächennutzungsplans wurde ein Planungsbüro beauftragt, es wurden Gutachten zu den Themen Lärm, Artenschutz und Umwelt beauftragt.

In Summe betragen die finanziellen Auswirkungen etwa 24.000 Euro brutto, welche r die Haushaltsjahre 2020 und 2021 eingestellt wurden und über das Produktsachkonto 51100.5431110 gedeckt sind.

 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 

Die 87. Änderung des Flächennutzungsplans bereitet die Entwicklung eines Gewerbegebiets vor. Die Flächennutzungsplanänderung selbst hat keine realen Auswirkungen auf Belange des Klimaschutzes, da durch sie noch kein Baurecht entsteht.

Auf Grundlage der neuen Darstellungen im Flächennutzungsplan kann jedoch zukünftig ein Bebau-ungsplan aufgestellt werden, welcher das Baurecht für eine gewerbliche Entwicklung und damit die Zulässigkeit von neuen Versiegelungen zulässt.

 


 

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Anlagen

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