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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2021/2388

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der TSV Plön und die Familienbildungsstätte haben Zuschussanträge gestellt (siehe Anlage).

Bei den Anträgen der FBS gibt es keine Veränderung zu den Vorjahren. Die Ferienbetreuung ist nach wie vor ein wichtiger Baustein der familienfreundlichen Angebote in der Stadt und unverzichtbar. Gleiches gilt r den Zuschuss zu den Betriebskosten. Ohne diesen Zuschuss ist ein Aufrechterhalten der FBS in Plön schwer möglich.

Der TSV Plön beantragt für die Durchführung des Laternenumzugs einen Zuschuss in Höhe von 750,- € statt wie bislang 500,- €. Auf Nachfrage dazu führte der TSV aus, dass der Spielmannzug 350,- € kosten würde, die Lichtshow 600,- € und die Fackeln etc. 150,- € Dazu kämen noch Kosten für Wurst/Getränke für die Feuerwehr und andere Helfer.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus stimmt den Zuschussanträgen der Familienbildungsstätte für die Jahre 2022, 2023 und 2024 zu. Dem TSV Plön werden für die Durchführung des Laternenumzugs wie in den Vorjahren 500,- € für den Zeitraum 2022, 2023 und 2024 gewährt.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:


Mitteilung der Fachgruppe Finanzen:

 

Der jährliche städtische Betriebskostenzuschuss für die Familienbildungsstätte in Höhe von 5.500,00 € wurde im laufenden Jahr beim PSK 33100.53181200 und

der jährliche städtische Zuschuss für die Ferienbetreuung der Familienbildungsstätte in Höhe von 6.000,00 € beim PSK 36200.54310900 veranschlagt.

Der jährliche städtische Zuschuss an den TSV Plön für den Laternenumzug in Höhe von bisher 500,00 € wurde im laufenden Jahr beim PSK 42100.53181400 erfasst.

Alle vorgenannten Zuschüsse werden auch in der städtischen Finanzplanung 2022 2024 ausgewiesen.

Die fünfzigprozentige Erhöhung des Zuschusses an den TSV in Höhe von 250,00 €rde im Rahmen des Fehlbetragszuweisungsverfahrens gem. Ziff.1.1 des Haushaltskonsolidierungserlasses des Innenministeriums vom 05.07.2021 in Abzug gebracht und würde die Fehlbetragszuweisung an die Stadt Plön verringern“.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine

 



 

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Anlagen

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